Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen vom Juli 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2020 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

SE wegen PV aus Beratungsvertrag und FS Antrag
Klägerin ist eine GmbH und hat 25 Mitarbeiter, die von ihr jeweils ein Diensthandy gestellt bekommen. Der aktuellen Mobilfunkvertrag geht noch bis Ende Nov 2020, kostet sie durchschnittlich ca. 600€ monatlich und enthält Auslands Nutzung (Telefon/SMS/Internet) sowie MMS.
Im Oktober 2018 meldet sich S – Mitarbeiter der Beklagten (Unternehmensberater GmbH, spezialisiert auf Mobilfunkverträge und bekommt pro Neuabschluss eine Provision) – bei dem Mitarbeiter der Klägerin R und bietet an, kostenlos ihre Mobilfunkverträge zu analysieren und zu optimieren. Gesagt, getan:
S bekommt von R vertragsunterlagen und Rechnungen der Verträge, daraus ergäben sich die o.g Vereinbarungen (Grundgebühr 150€, durchschnittliche Kosten und Tarif).
S und R haben viele Gespräche geführt, insb.
Email S 3.11 in Aussicht stellen einer Ersparnis von 300€ monatlich
Email R 12.11: bekomme ich eine verbindliche Info/Zusage, dass keine Mehrkosten entstehen? Stichwort Restlaufzeit
Email S 13.11: Sinngemäß keine Mehrkosten
K schließt aufgrund der Empfehlung nun neue Verträge mit der Fon GmbH ab, Vertragsende Ende Nov 2020, bekommt neue Smartphones Wert 2500€ und ihr alter Vertrag wird auf den Basistarif zurück gesetzt.
Nach einiger Zeit bemerkt K, dass die neuen Verträge deutlich teuer sind als die alten. Durchschnittlich zahlt sie 900€ pro Monat und für den Alten Vertrag die Basiskosten iHv 150€. Ihren Schadenersatz berechnet sie so: Differenz Gesamtkosten Neu Vertrag abzüglich Gesamtkosten Alt Vertag zzgl 150€, insgesamt 375€ pro Monat. Sie macht SE für den Zeitraum geltend in dem sich die Verträge überlappen, bis zur Klage 4500€, erweitert im Verfahren um einen Monat.
Klägerin meint, S habe falsch beraten, insb. Sei die email v 13.11 so auszulegen, dass gar keine Kosten mehr für den alten Vertrag anfallen. Hätte sie das vorher gewusst, hätte sie keinen Vertrag abgeschlossen.
Beklagte bestreitet generell einen Vertragsschluss, sagt es sei eine reine Gefälligkeit weil kein Honorar und kein schriftlicher Vertrag. Zudem hätte K die Empfehlung auch überprüfen müssen; was sie auch gemacht hat, denn R habe ggü S den Vertrag überprüft und für gut befunden. Den Schaden hat K falsch berechnet und hiervon seien noch 25€ abzuziehen weil eine Option im Alt-Vertrag nicht ausgewählt werden konnte, da R unstreitig das Passwort nicht hergab. Weiterhin hat K eine Minderungspflicht, das Telefonverhalten der MA müssten sich an den Grundtarif anpassen. Die Mehrkosten sind auf das veränderte Telefonverhalten zurück zu führen (Ausland und MMS)
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