Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Dezember 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2020 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

In der zweiten Klausur im öffentlichen Recht in meinem Examensdurchgang ging es um den folgenden Sachverhalt (verkürzt und basierend auf meiner Erinnerung an den nun fünf Monate zurückliegenden Sachverhalt wiedergegeben):
Aus Sicht einer Referendarin bei einer Behörde war im Rahmen eines wasserschutzrechtlichen Verfahrens bei dem der Antragsteller eine Wärmepumpe für ein Bauvorhaben (bestehend aus zwei Wohnhäusern) in den Erdboden einbringen wollte zu begutachten, ob dies zulässig ist, d.h. die vom Antragsteller begehrte Erlaubnis durch die Behörde zu erteilen war. Die Behörde hatte insbesondere Bedenken wegen der notwendigen Bohrung und dem angewendeten Verfahren.
Bei der materiellen Prüfung der Erlaubnispflichtigkeit lag der Schwerpunkt insbesondere bei der Frage, ob einer vorher erteilten Baugenehmigung nun eine Konzentrationswirkung zukommt. Im Rahmen der Erlaubnisfähigkeit waren die umweltschädlichen Aspekte anhand umfangreicher Gutachten, die im Aktenauszug zu finden waren, zu bewerten bzw. abzuwägen, und Nebenbestimmungen zu erteilen.
Anschließend sollte der entsprechende Bescheid entworfen werden.