Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Januar 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2017 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Der K ist Franzose und beauftragt einen Autovermittler mit der Suche nach einem passenden Auto für ihn. Er macht ihm zuvor genau Wunschangaben.
Der Vermittler wird in Deutschland fündig. Beide fahren nach Deutschland. In Deutschland findet die Übergabe des Autos mit dem Verkäufer V statt. Der Verkäufer V ist Autohändler. Die Zulassungsbescheinigung Teil II legt der V nicht vor. Der V ist nicht Eigentümer des Wagens sondern der D. Der D hat auch die Zulassungsbescheinigung teil II. Der Vermittler ist bei der Übergabe des Autos die ganze Zeit dabei. Der K und der Vermittler fahren mit dem Auto wieder zurück nach Frankreich. Der K verlangt von dem D die Herausgabe des Kfz Briefs. Der D verlangt widerklagend die Herausgabe des Autos. Der K beruft sich darauf, dass eine Zulassungsbescheinigung Teil II in Frankreich nicht notwendig ist.
Angereichert war die Klausur noch mit einem Versäumnisurteil und der Frage ob der Einspruch gegen das VU Fristgerecht erdolgt ist. Hier kam es auf das Problem der letzten Zustellung nach 310 III ZPO an.

 

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