Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Juli 2021

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Anwaltsklausur aus Klägersicht. Mandantin = Eigentümerin einer Wohnung in FfM. Hat ihrem Mieter – welcher an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und sich um seine ebenfalls kranke Mutter im selben Haus kümmert – gekündigt und Räumungstitel gegen ihn erwirkt. Stadt hat ihn aber in die Wohnung unbefristet durch Zuweisungsbescheid eingewiesen, da er eine psychiatrische Stellungnahme vorgelegt hat, wonach ihm beim Auszug schwerer gesundheitlicher Schaden droht. Alternativen dazu (Hotelunterbringung, Obdachlosenunterkunft, Ersatzwohnung) hat Stadt abgelehnt, da entweder nicht zeitnah realisierbar oder zu teuer. Mandantin will gegen Zuweisung vorgehen und verlangt, dass die Stadt den ehem. Mieter räumt. EGL war § 14 OBG NRW mangels Spezialgesetzes, Problem bei Störer-Eigenschaft (§17 OBG NRW ff. und es musste auf polizeilichen Notstand zurückgegriffen werden) und hinsichtlich des FBA nach §§ 113 I 2, 80 V 3 VwGO, da ja Folgenbeseitigung einen Dritten (Mieter) beträfe. Zudem war noch unklar, wie am besten vorzugehen ist (Schreiben an Stadt, Eilantrag, Klage?).

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2021 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.