Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Sachsen vom Juni 2023

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausur Aufgabe schildert sich wie folgend: Bau Herr X wohnt in einer Siedlung, die sich jedoch nicht im Ortskern befindet, sondern nahe des Wald Randes. Dazu gab es auch eine angehängte Zeichnung. Nun wollte Bau Herr X in seinem Garten ein Schwimmbad errichten. Die Baugenehmigung wurde jedoch versagt. Es war die gerichtliche Entscheidung nach Widerspruch gegen die Versorgung zu entwerfen. Materiell rechtlich entscheidend war die Abgrenzung zwischen unbeplanten Innenbereich und Außenbereich. Letztendlich ergab diese Abgrenzung, dass es sich um Außenbereich handelte, der grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten ist und in dem Vorhaben nach § 35 Abs. 2, 3 BauGB nur ausnahmsweise zulässig sind (denn um ein privilegiertes Vorhaben handelte es sich nicht). Bei der Abwägung war dann anzusprechen, ob die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den Bau eines Schwimmbeckens beeinträchtigt würden nach § 35 III Nr. 5 BauGB sowie schädliche Umwelt eine Wirkung hervorgerufen werden könnten § 35 III Nr. 3 BauGB. Ergebnis war das Vorhaben wohl Bauplanungsrechtlich unzulässig, da sich das Grundstück am Rande eines Naturschutzgebietes befand und durch den Bau des Schwimmbeckens eine Gefährdung der Natur und Tierschutz möglich war.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2023 im zweiten Staatsexamen in Sachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.