Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Mai 2023

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Der Kläger (im Folgenden: K) ist ein Verein, der sich für den Schutz menschlichen Lebens engagiert und regelmäßig Mahnwachen gegen Schwangerschaftsabbrüche auf öffentlichen Plätzen abhält. Bei diesen Mahnwachen halten die Teilnehmenden unter anderem Transparente z.B. mit der Aufschrift „Leben schützen“ hoch, und beten und singen gemeinsam. Die Mahnwachen finden auf dem Marktplatz, in nächster Nähe zu einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, aus. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle bietet schwangeren Frauen die gemäß §§ 218a Abs. 1 Nr. 1, 219 Abs. 2 Satz 2 StGB vor einem Schwangerschaftsabbruch erforderliche Beratung an. Die für den Vollzug des Versammlungsgesetzes zuständige Behörde erteilt dem K die Auflage, den Ort für die Mahnwachen während der Öffnungszeiten der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle an eine andere Stelle des Marktplatzes zu verlegen. Diese befindet sich etwa 30-40m von der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle entfernt und ist von dieser durch Bäume abgeschirmt. Die Behörde begründet die Auflage damit, dass die Mahnwachen die schwangeren Frauen, die die Beratungsstelle aufsuchen, in ihrem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verletzen würden. So sei es in der Vergangenheit vorgekommen, dass die Teilnehmenden an den Mahnwachen beim Singen und Beten ihre Lautstärke erhöht haben, wenn eine Frau die Beratungsstelle betreten oder verlassen habe. Außerdem seien die Mahnwachen innerhalb der Beratungsstelle wahrnehmbar. Die Aufgabe dieser V2-Klausur (Anwaltsklausur) bestand aus einem anwaltlichen Gutachten zu den Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die Auflage und dem Entwurf einer Klageschrift bzw. eines Mandantenschreibens. Der Fall war wahrscheinlich der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 25.08.2022 – AZ: 1 S 3575/21, die kurz nach der Examenskampagne durch das Bundesverwaltungsgericht am 23.05.2023 – AZ: BVerwG 6 B 33.22 bestätigt worden ist.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2023 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.