Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Oktober 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur  vom Oktober 2017 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klägerin ist Alleinerbin einer verstorbenen Betreuten. Die Betreute wurde durch die Beklagten, zu 1) die Betreuerin und zu 2) deren Arbeitgeber, einen Betreuerverein, betreut.
Die Beklagten waren dazu berechtigt, die Betreute in finanziellen Angelegenheiten und Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten zu vertreten.
Im November 2014 zog die Betreute um, während zwei Zeugen anwesend waren. Dabei wurde der Beklagten zu 1) eine Schmuckschatulle übergeben („Gegenstände mit Erinnerungswert“). Dies wurde fotografisch dokumentiert.
In den Räumen des Beklagten zu 2) wurde die Schatulle in einem abschließbaren Schrank verwahrt. Das hätte die Beklagte zu 1) auch selbst so gemacht.
Der Schlüssel wurde versteckt, das Büro abgeschlossen, die Mitarbeiter des Beklagten zu 2) hatten keinen Zugang. Ein Bankschließfach wurde wegen der zusätzlichen Kosten nicht eingerichtet.
Bei einem Einbruch werden die Dinge im Jahr 2015 entwendet. Dabei wird auch der gesamte Tresor herausgerissen.
Die Klägerin macht ihrer Klage nun Schadensersatz geltend. Die Beklagten zeigen ihre Verteidigungsanzeige (Streitwert: 22.527,00 Euro) ohne einen Prozessbevollmächtigten an.
Ansprüche könnten sich ergeben aus: §§ 1922, 1908i I 1, 1833 BGB; §§ 1922, 832 I; § 1791a III 2 BGB und § 1791a III 2 BGB analog.