Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen vom Januar 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2017 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Es handelt sich um die VA Klausur. Mandant bittet um rechtliche Beratung hinsichtlich des weiteren möglichen Vorgehens gegen den Landkreis. Mandant wohnt als Hauseigentümer in einer Wohnsiedlung, die sich in unmittelbarer Nähe zu einem Waldstück befindet. In dem Wald brütet/lebt eine Saatkrähenkolonie. Die Krähen verursachen schon bei Sonnenaufgang einen unerträglichen Lärm und verschmutzen durch ihren Kot die ganze Siedlung. Das führe zu einer Gesundheitsgefährdung, allem die Kinder seien durch die Kotablagerungen gefährdet. Der Lärm der Krähen sei auch lauter als der einer angrenzenden Schnellstraße. Er und die Nachbarn wollten daher etwas gegen die Krähen unternehmen. Er hatte sich informiert und herausgefunden, dass die Installation und Bedienung einer sog. Krähenklatsche zu einem wirksamen Verscheuchen der Vögel führt. Bei der Krähenklatsche handelt es sich um zwei Bretter, die derart miteinander verbunden sind, dass man sie zusammenklatschen kann. Durch das Zusammenklatschen entsteht ein lautes, schussähnliches Knallgeräusch, dass die Vögel dann verscheucht und am zukünftigen Brüten hindert. Die Krähenklatsche wurde in seinem Garten an einem Baum aufgehängt. Mit den Nachbarn war schon ein Plan ausgearbeitet, wer wann zum „Klatschdienst“ eingeteilt ist. Da er sich über eine eventuelle Genehmigungspflicht nicht sicher war, teilte er dem zuständigen Landkreis sein Vorhaben mit und stellte hilfsweise den Antrag auf Genehmigung. Der Landkreis untersagte ihm sein Vorhaben. Auch wurde die Polizei geschickt und beschlagnahmte die Klatsche. Aus einem Gutachten ging noch hervor, dass es insgesamt noch 12 (???) weitere Krähenkolonien in der Gegend gibt. Der Mandant wollte jetzt wissen, was er gegen die Untersagung durch den Landkreis machen kann und ob er die Klatsche von der Polizei heraus verlangen kann.