Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom April 2022

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

In dieser Z IV Klausur ging es um Ansprüche aus einem Facebook-Vertrag. Der Mandant war in einem erstinstanzlichen Urteil unterlegen und die Aussicht der Berufung war aus anwaltlicher Sicht zu prüfen und die Berfungsschrift zu fertigen sowie ggf. ein Schreiben an den Mandanten. Dabei war zu beachten, dass das Unterliegen des Mandanten etwaigen Fehlern des erstinstanzlich mandatierten Anwaltes zuzuschreiben war, und daher Regressansprüche gegen diesen in Frage kamen. In materieller Hinsicht ging es um einen Beitrag des Mandanten, den dieser auf Facebook gepostet hatte. Während der Mandant diesen als harmlos abtat war Facebook der Auffassung, dass darin ein herabwürdigender Inhalt gegenüber Ausländern zu sehen sei. Daraufhin wurde der Beitrag gelöscht und sein Benutzerkonto wurde gesperrt. Dies wurde mit dem Verstoß gegen die „Nettiquette“ bzw. die AGB von Facebook begründet. Der Mandant fühlte sich in seiner Meinungsfreiheit und seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Mandant begehrte die Wiederherstellung des Benutzerkontos sowie die erneute Freischaltung seines Beitrages.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2022 im zweiten Staatsexamen im Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.