Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Oktober 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom OKtober 2019 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

In öffentlich rechtlichen Klausur ging es um die Erfolgsaussichten eines Vorgehens bezüglich eines Widerspruchsbescheides und einer Baugenehmigung. Ermächtigungsgrundlage und die formellen Voraussetzungen waren dabei im Wesentlichen unproblematisch. Probleme bestanden bei der Bestimmung des Baugebiets und den Voraussetzungen hinsichtlich der Frage, ob ein privilegiertes Vorhaben oder ein nicht privilegiertes Vorhaben vorliegt. Dabei sollte auch laut dem Sachverhalt darauf eingegangen werden, ob es sich im zu entscheidenden Fall um eine Neuerrichtung gehandelt hat. Schließlich sollte noch auf die Wirksamkeit einer Zusicherung eingegangen werden. Hierbei sollte auch darauf eingegangen werden, was eine Zusage bzw. eine Zusicherung ist und ob die Behörde sich durch eine Aussage rechtlich binden lassen wollte. Auch sollte man laut den Angaben der Mandantin prüfen, ob eine Möglichkeit der Neuerrichtung eines abgerissenen Gebäudes besteht aus Artikel 31 des Grundgesetzes. Am Ende war es erforderlich aufgrund seines Gutachtens zu entscheiden, wie weiter vorzugehen ist und der Mandantin im Rahmen der Zweckmäßigkeit eines passenden Rat zu erteilen bzw. einen passenden Schriftsatz aufzusetzen.