Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Oktober 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2019 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Der Kläger ist Amerikaner und auf einer US AirBase in Rheinland-Pfalz stationiert. Im Mai 2018 kam es in der Nähe der AirBase auf einem Tankstellengelände zu einer Schlägerei. In diese war der Kläger und sein Freund F verwickelt. Die eintreffende (deutsche) Polizei rief einen Rettungswagen. Die Rettungskräfte versorgten F im Rettungswagen. Der alkoholisierte Kläger versuchte in den Rettungswagen zu gelangen und störte die Rettungskräfte. Die Polizei erteilte ihm zunächst einen Platzverweis. Diesem kam der Kläger nicht nach, weshalb sie ihn mit den Worten „You are under arrest! in Gewahrsam nehmen wollten. Die Polizei sprach immer englisch mit ihm, da er kein Deutsch verstand. Er versuchte zu fliehen. Die Polizei verfolgte ihn und hielt ihn fest. Dabei biss er einem Polizisten in den Finger. Anschließend drückten sie ihn auf den Boden und legten Handschellen an. Schließlich wurde er der US-Militärpolizei übergeben.
Anschließend kam es zu einem Zivilprozess. Der verletzte Polizist verklagte den Kläger. Es wurde eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt, bei der viele Zeugen das Geschehen bestätigten.
Der Kläger erhebt nun – über ein Jahr später – Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Polizeieinsatz rechtswidrig war. Das VG zieht die Akten des Zivilprozesses bei und macht sie zu Gegenstand des Verfahrens.
Nach dem klägerischen Vortrag war dieser niemals aggressiv und die Polizei habe unvermittelt zugeschlagen. Ein Feststellungsinteresse besteht (Wiederholungsgefahr, angestrebter Staatshaftungsprozess, psychische Leiden). Die Aussagen des Zivilprozesses dürfte nicht verwertet werden.
Es war die Entscheidung des VG Trier zu entwerfen. Der Kläger wies noch darauf hin, dass er bald wieder dauerhaft in den USA leben wird.
Es waren Normen des Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG – RLP im Anhang abgedruckt. Hintergrund der Klausur war wohl das Thema „Respekt. Bitte!“ Keine Toleranz für Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst.