Gedächtnisrotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Hessen vom Oktober 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2019 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Zweigliedrige aufgebaute Klausur, 2 unabhängige Tatkomplexe, kein StPO, keine Zusatzfrage,
Schwerpunkte der Klausur:
Strafrecht AT und BT:
Strafrecht AT: hauptsächlich Abgrenzung Mittäterschaft und Teilnahme, Unterlassen, Garantenstelltung, Versuch, Vorsatz, Rechtfertigende Pflichtenkollision und Irrtümer
Strafrecht BT: Körperverletzungsdelikte, §223ff. StGB, Tötungsdelikte, §211ff. StGB, Aussetzung 221 StGB, Misshandlung von Schutzbefohlenen, §225 StGB, unterlassene Hilfeleistung §323c StGB

Sachverhalt:
Teil 1: A ist nach dem Versterben ihres Ehemannes depressiv und drogenabhängig. Sie kümmert sich unzureichend um ihre Kinder S und T (Alter 1 und 2 Jahre). Der neue Lebensabschnittsgefährte B ist ebenso drogenabhängig, füttert die Kinder gelegentlich. Nach einer Auseinandersetzung zwischen A und B ist B hierzu nicht mehr bereit, A sind die Kinder auch mittlerweile egal, diese verwahrlosen nun zunehmends und margern ab. A ist dies bewusst, und sie weiss, dass diese auch sterben könnten. Das Jugendamt wird informiert, dieses nimmt die Kinder mit und versorgt sie auch ärztlich. Ohne diese Versorgung wären sie binnen kurzer Zeit verstorben.
Strafbarkeit von A und B.
Teil 2: S und T werden nun von dem C betreut. Dieser nimmt beide mit auf einen Schiffsausflug, das Schiff wird jedoch gerammt und geht in der Folge unter, weder S noch T können Schwimmen. C denkt, er könne beide Kinder retten, da er ein guter Schwimmer sei. Tatsächlich hätte sie nur eins retten können. C rettet nur S, da sie denkt in T lebe ein Dämon, vor dem die Welt zu beschützen sei. T ertrinkt daraufhin.
Strafbarkeit des C.