Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
7,81 |
Endnote |
7,77 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Strafanträge, Diebstahlsdelikte, Straßenverkehrsdelikte, Grundlagenverständnis
Paragraphen: §77 StGB, §123 StGB, §242 StGB, §315b StGB, §315c StGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen
Prüfungsgespräch:
Die Prüferin hatte uns einen Sachverhalt auf die Plätze gelegt. In dem Fall ging es um A und B, die sich entschlossen hatten, irgendwo einzubrechen. A schlug mit einem Baseballschläger die Tür eines Ladengeschäfts ein und betrat dann das Geschäft, wo er mehrere Dinge in seinen Rucksack steckte. B wartete draußen im Auto auf den A. Beide hatten vereinbart, dass auch B am Gewinn beteiligt werden sollte. Ungefähr 10 Minuten nachdem A und B von dem Geschäft weggefahren waren, fiel A auf, dass er sein Handy in dem Geschäft liegen gelassen hatte. Sie kehrten zu dem Geschäft zurück, damit A sein Handy wieder einsammeln konnte. Dort wartete ein Anwohner, der das ganze Geschehen mit A und B beobachtet hatte und deshalb die Polizei gerufen hatte. Auf dem Parkplatz vor dem Geschäft sprach der Polizist (P) A und B in ihrem Fahrzeug an. Als P den B dann bat auszusteigen und den Kofferraum zu öffnen, wollte B losfahren. B trat das Gaspedal voll durch und fuhr los. Weil P seinen Arm durch das Fenster gesteckt hatte, um dem B den Schlüssel abzunehmen, aber diesen nicht rechtzeitig zurückziehen konnte wurde er von B in dem fahrenden Auto einige Meter mitgeschliffen. P erlitt einige schwerere Verletzungen. Zu prüfen war die Strafbarkeit von A und B. Zuerst stellten wir die Strafbarkeit nach § 123 Abs. 1 Alt 1 StGB kurz fest. Die Prüferin stellte dann Fragen zu Strafantragsdelikten (77 ff. StGB). Dann wurde § 242 geprüft. Besonderen Wert legte die Prüferin auf die Zueignungsabsicht und den Vorsatz bzgl. der Rechtswidrigkeit der Zueignung. Sie fragte, was denn sei, wenn man davon ausgehe, man habe einen Anspruch auf die Sache (Irrtum nach § 16 I). Wir sollten auch §§ 243 oder 244 prüfen. Dann kamen wir zu § 252. Auch hier ging es um die saubere Definition der Tatbestandsmerkmale insbesondere um “ auf frischer Tat betroffen“. Wir sprachen außerdem über die Voraussetzungen der Mittäterschaft sowohl bezogen auf § 242 als auch auf § 252. Dann sprachen wir über §§ 315 b und c und grenzten diese inhaltlich voneinander ab. Dazu sprachen wir über den verkehrsfremden Inneneingriff und die Anforderungen an eine konkrete Gefahr sowie die Schädigungsabsicht. Die Prüferin wollte hierzu wissen, wie man diese nachweisen könnte und es ging ihr darum, dass wir die Sachverhaltsangaben auswerteten. Damit endete die Prüfung.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin vom März 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.