Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW vom Juli 2025

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

8,8

Endnote

9,08

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Körperverletzung, mittelbare Täterschaft, Misshandlung Schutzbefohlener, ETBI

Paragraphen: §223 StGB, §224 StGB, §225 StGB, §227 StGB

Prüfungsgespräch: hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann die Prüfung mit ein paar Fragen zur StPO. (Untersuchungsgrundsatz und Akkusationsprinzip) Er fragte, was die Prinzipien bedeuten und wo sie geregelt sind, Danach teilte er einen Sachverhalt aus: M hat das Münch-Hausener-Stellvertreter-Syndrom und braucht Anerkennung und Mitleid von außen. Deshalb behauptet sie gegenüber den Ärzten, dass ihr dreijähriger Sohn eine Krankheit hat (ich weiß leider nicht mehr welche). Wegen dieser Krankheit ordnet der Oberarzt eine OP an, die auch durchgeführt werden müsste, wenn die Schilderungen der Mutter wahr wären. Bei der OP vertut sich der andere Arzt aber bei der Dosis der Narkose und infolgedessen stirbt der Sohn. Wir begannen mit der Prüfung der Strafbarkeit des Oberarztes. Zunächst wurde diskutiert, ob ein ärztlicher Heileingriff überhaupt tatbestandsmäßig ist, was wir dann bejaht haben. Anschließend kamen wir zu dem Ergebnis, dass der Arzt unter einem ETBI litt, sodass dieser schnell geprüft wurde. Wir diskutierten auch, ob ein Skalpell ein gefährliches Werkzeug ist, was wir abgelehnt haben, weil der Arzt es so verwendet, dass die Wunde möglichst optimal verheilt. Dann prüften wir die Strafbarkeit der anderen Art: fahrlässige Tötung. Danach die mittelbare Täterschaft der Mutter hinsichtlich beider Ärzte und ob die Fahrlässigkeit ihr zugerechnet werden kann. Danach prüften wir noch § 225 StGB, bei dem Prüfer aber auch anmerkte, dass der § ja eigentlich kein wirklicher Prüfungsstoff ist. Als ich die Definitionen trotzdem kannte, war er sichtlich erfreut. Danach war die Zeit auch schon vorbei. Viel Erfolg!

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW vom Juli 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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