Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
| Kandidat | 1 | 
| Endpunkte | 7,9 | 
| Endnote | 7,9 | 
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Rechtsgüter von § 185 und § 189 StGB Bestimmtheitsgrundsatz Systematische Arbeit mit dem Gesetz
Paragraphen: §185 StGB, §189 StGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer stellte eine sehr abstrakte Prüfung in der es zunächst um § 185 StGB und dessen Rechtsgut ging. Dabei reichte ihm Ehre als Rechtsgut nicht aus, sodass wir lange diskutierten, was genau von § 185 geschützt sei. Eine ihn zufriedenstellende Antwort fanden wir dabei nicht. Dann ging es um das Rechtsgut des § 189 StGB. Hier diskutierten wir, ob bei der Subsumtion nur die mögliche Verletzung von Angehörigen berücksichtigt werden muss oder ob der Kreis der Verletzten Personen weiter zu fassen sei. Es ging außerdem um die Unterschiede zwischen § 189 und § 185 und ob der Schutz von § 185 weiter reicht. Ganz allgemein sprachen wir außerdem darüber, warum es den Bestimmtheitsgrundsatz gibt und wieso es so wichtig ist, dass man genau weiß, welches Rechtsgut von einer Strafnorm geschützt wird. Auf die Strafzwecke wollte er hier NICHT hinaus, worauf er genau anspielte, fanden wir aber nicht heraus. Weiterhin haben wir uns im Rahmen des § 185 StGB noch mit der meinungsfreundlichen Auslegung beschäftigt, was diese genau bedeutet bzw. beabsichtigt und wo sie berücksichtigt wird. Zum Ende der Prüfung kam der Prüfer noch auf einige Normen außerhalb des Pflichtstoffs zu sprechen: §§ 193, 130, 140 StGB. Hier ging es ihm darum zu prüfen, ob und wie man mit unbekannten Normen umgehen kann und ob man genügend Systemverständnis hat. Die Prüfung befasste sich demnach mit abstrakten Fragestellungen, um zu prüfen, ob man die Grundlagen des Strafrechts, sein System und die Grundlagen der juristischen Arbeit verstanden hat und diese auch anwenden kann.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW vom September 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

