Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Bayern vom Juni 2025

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

13,07

Endnote

13,75

Endnote 1. Examen

12,37

Zur Sache:

Prüfungsthemen: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen:  Haftbefehl, Durchsuchung

Paragraphen:  §112 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Sie sind bei dem Staatsanwalt im nächtlichen Bereitschaftsdienst und bekommen einen Anruf von der PI gegen 2:30. Die Beamten schildern folgenden Sachverhalt: Zeuge A geht abends (1:30 Uhr) durch den Wald (was der da um die Uhrzeit macht) und entdeckt einen 7er BMW, der mit eingeschalteter Beleuchtung auf einem Feldweg steht. In dem BMW beobachtet er einen Mann und eine Frau, der Mann sitzt auf der Fahrerseite. Beide streiten und gestikulieren heftig. Er macht auch ein Messer aus, mit dem der Mann die Frau Augenscheinlich bedroht. Der A klopft daraufhin an die Fahrertür. Der Mann öffnet die Tür und streckt den A sodann mit einem Fausthieb nieder, so dass dieser bewusstlos wird. Als der A wieder aufwacht, liegt die Frau stark blutend neben ihm. A verständigt Krankenwagen und Polizei, die Frau kommt mit kritischem Zustand in die Notaufnahme. Auf sie wurde 4-mal mit einem Messer eingestochen. Der A kann das Kennzeichen, Marke und Modell des Autos beschreiben. Außerdem kann er beschreiben, dass der beobachtete Mann ein Löwen-Tattoo auf dem Hals trug. Die Polizei gibt Kennzeichen des Autos in die Datenbank ein und ermittelt den Halter des Wagens, B. Von diesem befinden sich aufgrund einer früheren Erkennung dienstlicher Behandlung bereits Fotos in der Datenbank, wo auch das Löwentattoo deutlich sichtbar ist. Die Polizei ist nun auf den Weg zur Wohnung des B und fragt sie „dürfen wir rein, dürfen wir durchsuchen“ Zuerst haben wir also die DuSu beim Beschuldigten nach 102, 105 geprüft. Dabei war wichtig: -den erforderlichen Verdachtsgrad (Anfangsverdacht) herauszuarbeiten -zwischen den verschiedenen Varianten des 102 (Beweismittel/Ergreifung) zu differenzieren -ungeschriebenes TB-Merkmal der Vhmk bei 102 da Eingriff in 13GG. Hier in jedem Fall + weil versuchter 212 im Raum steht -Formelle Vss. zur Nachtzeit -Eilkompetenz der StA wegen Gefahr im Verzug. Im Fall war das Ermittlungsgericht zur Nachtzeit nicht besetzt -der Durchsucher kann auch mündlicher ergehen, da er nur auf Verlangen des betroffenen schriftlich zu begründen ist. -reicht der Verdacht nun aus ihrer Sicht aus, einen DuSu zu erlassen? Sie haben die Polizei gerade am Telefon, die wollen jetzt sofort eine Antwort Die Polizei durchsucht also die Wohnung des B, sie finden blutige Kleidung und ein langes Küchenmesser. Sie wollen den B gerne Festnehmen. Geht das? -vorläufige Festnahme nach 127 II -abgrenzung von 127 I (auf frischer Tat betroffen) -127 II verweist auf die Vss von 112 -Haftgründe sauber durchprüfen Wohl keine Verdunkelungsgefahr da die wichtigsten Beweismittel bei der DuSu gesichert. Aber je nach Umstände Fluchtgefahr und wegen Verdacht des versuchtem 212 auch 112 III. Hier hat sie öfter nachgefragt, ob wir hier wirklich dringenden Tatverdacht hinsichtlich 212, 22 haben. M.E. aber schon, wenn der Zeuge beobachtet, dass B die Frau mit dem Messer bedroht und die Frau dann mit 4 Messerstichen im Wald liegt. Ich glaube auch hier wollte sie nur, dass man sich festlegt. -dringender Tatverdacht. -reicht der Verdacht nun aus ihrer Sicht für eine vorläufige Festnahme aus? -bis wann muss der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden? -was muss bei der Vorführung beachtetet werden? Pflichtverteidiger ist zu bestellen und mitzubringen -was kann der Beschuldigte gegen den Haftbefehl tun? Haftprüfung und Haftbeschwerde, hier waren nur die Normen zu nennen und welches Gericht zuständig ist. Alles in allem eine Prüfung, die sich sehr stark auf die Basics in der StPO konzertiert hat. Die Prüfung war auch ohne Spezialwissen gut machbar, oft hat ein Blick ins Gesetz geholfen. Mit dieser Prüferin habt ihrs recht gut getroffen, da ihre Fragen klar, ihre Art angenehm und die Themengebiete nicht besonders schwierig sind1

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom Juni 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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