Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Berlin vom November 2025

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

12,07

Endnote

13,24

Endnote 1. Examen

11,29

Zur Sache:

Prüfungsthemen: S- Räuberischer Diebstahl/Raub/Qualifikation nach § 250 StGB/ Gefährliche Körperverletzung – Blutentnahme, Rückrechnung des BKA-Werts – Zuständigkeit – Untersuchungshaft

Paragraphen:  §252 StGB, §46 StGB, §250 StGB, §81a StPO, §112 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reihenfolge ein,  verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin hat einen Fall mitgebracht, der vor ihrem Gericht angeklagt wurde. Sie hat gleich zu Beginn darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft es anders gesehen hat als sie. Wir mussten den Fall mitschreiben: Der A geht um 2 Uhr nachts in eine Pizzeria, geht zur Kasse, greift rein und nimmt fünf 50-Euro-Scheine heraus. Während die Hand noch in der Kasse ist, tritt der Angestellte B in den Raum, versucht nach dem A zu greifen, dieser zieht die Hand (mit dem Geld) raus und rennt raus. Im Wegrennen stößt er hinter sich einen Hocker um, der B stolpert darüber, verletzt sich auch, rennt aber weiter und schafft es, den A einzuholen und zu stellen. Wonach hat der A sich strafbar gemacht? – wir prüfen § 252 StGB (räuberischer Diebstahl) – Wo ist das Problem? Gewalt gegen eine Person durch Umstoßen des Stuhls? Hier sollten wir diskutieren, beides war wohl vertretbar. Vergleich zu Sitzblockaden, wie behandelt die Rechtsprechung das? Zweite-Reihe-Rechtsprechung. Übertragbar? – Was noch zu prüfen? Subjektiver TB – Was kommt noch in Betracht? Qualifikation nach § 250. Stuhl als gefährliches Werkzeug? Verwendung? – Schuld? § 21 StGB, BAK-Wert zur Tatzeit berechnen – Sind diese Werte (geminderte Schuldfähigkeit 2,0 Pro Mille) streng? – nein, begründen! – Was für weitere Delikte? § 249 StGB. Aber keine Gewalt zur Wegnahme. Abwandlung: Wie wäre das, wenn der B die Hand des A greift, dieser sie aber rückartig entreißt? Wann geht man von Gewalt aus? – Weitere Delikte? §§ 223, 224 StGB prüfen – Abwandlung: Der A nimmt den Stuhl und wirft ihn nach B, dieser weicht zurück und fällt dabei hin – „mittels“ des gefährlichen Werkzeugs? eher nein, hohe Strafandrohung! – Woran kann man noch denken? Versuch Dann ging es mit StPO los – Sachliche Zuständigkeit? Straferwartung bei §§ 252, 250 II StGB mindestens 5 Jahre – eigentlich LG, Norm? § 76 I 2 GVG. Warum trotzdem AG? hier Milderungsgrund nach § 21 StGB§ 49 StGB. Erwartete Strafe hier? § 46 II ? Was wird berücksichtigt? – Angenommen, es gibt als Beweismittel nur die Aussage des B. Was ist das für eine Konstellation? Aussage-gegen-Aussage. Wird dann trotzdem Anklage erhoben? – Maßnahme der Blutentnahme: Norm? Braucht es immer eine richterliche Anordnung? Wann kann die Polizei das ohne die StA tun – § 81 II 2 StPO – Angenommen B hat gar kein Interesse an der Strafverfolgung? Einstellung? Nach §§ 153 ff StPO? nein, nur bei Vergehen möglich! – Angenommen, der A hat keine Familie, ist wohnungslos, was kann man in Betracht ziehen? Untersuchungshaft. Voraussetzungen? Hier Fluchtgefahr? Hier war zu argumentieren, beides vertretbar. – Verdachtsarten? – Was wenn der A nicht mehr auffindbar ist? Einstellung? Norm? § 154f StPO! – Was wenn am Verfahren teilnehmen möchte? Nebenklage! Norm? § 395 StGB – B möchte Schmerzensgeld, was kann er tun? Adhäsionsverfahren! Vorteile? Schneller, Untersuchungsgrundsatz, kein Gerichtskostenvorschuss – Was ist mit dem Geld? Einziehung . Was, wenn das Geld weg ist? Einziehung dem Werte nach gem. § 74c StGB. Was genau passiert dann mit dem Geld?

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin vom November 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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