Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
8,0 |
Endnote |
10,0 |
Endnote 1. Examen |
6,0 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: ProzessRecht
Paragraphen: §154 StBG, §153a StPO, $209 StPO, §265 StPO
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Fragestellung klar, verfolgt Zwischenthemen
Prüfungsgespräch:
Ich empfand sie in der Prüfung als weniger „protokollfest“ als in den vorherigen Protokollen genannt. Hinsichtlich Sexualstrafrecht (und/oder Jugendstrafrecht) scheint sie protokollfest zu sein. Ebenso wurde erneut Zwischenverfahren geprüft und es sollte am Ende tenoriert werden. Einstiegsfrage zur Verfahrenseinstellung Kardinal Woelki: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/woelki-verfahren-eingestellt-100.html Was für eine Einstellung? § 153a StPO, fahrlässiger Meineid ein Vergehen §§ 161, 154 StGB-Fall: Schwerer sexueller Missbrauch an Kindern. Stiefvater hat sich min. 3-mal an Stieftochter vergangen. Sie sind Vorsitzender einer großen Strafkammer am LG und bekommen die Akte mit der Anklage. Innerhalb des Falles folgten auch abstrakte Fragen z.B. zu § 209 I StPO. Im Zwischenberichten bemerken sie, dass zudem sexueller Missbrauch an Schutzbefohlenen vorliegt. Was machen sie, welche Möglichkeiten haben sie? (§ 207 StPO oder in der Praxis würde z.B. wohl auch einfach eröffnet werden, wie es in der Anklage steht und dann in der Hauptverhandlung auf die andere rechtliche Einschätzung hingewiesen werden, vgl. § 265 StPO. In der Hauptverhandlung gesteht der Angeklagte 2 der 3 Taten Und sagt zudem, er hätte die Stieftochter ein weiteres Mal im Wald missbraucht. Tatnachweis zu der nicht eingelassenen Tat gelingt nicht. Genannt werden sollte hier die Nachtragsanklage und das hinsichtlich der nicht nachweisbaren Tat ein Freispruch erfolgt. Abschließend sollte tenoriert werden.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg vom Mai 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.