Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen vom März 2019

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im März 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 6,75 7,x 4,x 5,x
Aktenvortrag 8 12 5 11
Prüfungsgespräch 9,5 11 7 10
Endnote 7,65 8,4 5,x 7,x
Endnote (1. Examen) 11,51

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Ermittlungsverfahren, aktuelle Themen am LG Wiesbaden

Paragraphen:  §112 StPO, §100a StPO, §105 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer erzählte uns zunächst über einen Mord, der 22 Jahre zurückliegt und nun vor dem Landgericht in Wiesbaden verhandelt wird. Eine Frau wurde tot in ihrer Badewanne aufgefunden, sie hatte ein Schlafmittel im Blut und ihr Ehemann, ein Polizeibeamter benachrichtige die Polizei. Bereits vor 22 Jahren hat man den Ehemann und dessen Affäre des Mordes verdächtigt, mangels Beweise das Verfahren allerdings eingestellt. Nun konnte man alte DNA-Spuren, die der Toten anhafteten, auswerten, sodass nun der Ehemann und die Affäre angeklagt wurde. Ein paar Tage zuvor war nun der Haftbefehl gegen die beiden Angeklagten aufgehoben worden. Der Prüfer fragte uns nach den Voraussetzungen eines Haftbefehls und wie dieser aufgehoben werden kann. Wir gingen zunächst einige Haftgrunde durch. Im vorliegenden Fall war der Haftbefehl mangels dringenden Tatverdachts aufzuheben. Warum das so sei: Wegen der Unschuldsvermutung. Der Prüfer interessierte sich dann insbesondere über Ermittlungsmöglichkeiten, wie Zeugenbefragungen, DNA-Untersuchungen, Einsichtnahme der damaligen Krankenakte der Toten, weil der Ehemann behauptete, sie sei süchtig nach den Schlafmitteln gewesen. Wir sprachen noch über Telefonüberwachungen und immer wieder wurde gefragt, ob der Staatsanwalt oder der Ermittlungsrichter die Maßnahmen anordnen können.
Der zweite Fall war der Prozess um die Tötung der 14-jährigen Susanna, der Angeklagte ist Ali Bashar. Der Fall sollte jedem Referendar in Wiesbaden bekannt sein. Auch dieser Fall wird aktuell in Wiesbaden verhandelt. Es ging vor allem um den Hauptbelastungszeugen, der der Polizei den Hinweis bezüglich des Fundortes der Leiche gegeben hat und der verdächtigt wird auch an dem Tötungsdelikt beteiligt gewesen zu sein. Es ging um Aussageverweigerungsrechte und ob und warum es sinnvoll sei, ihn zunächst vor dem Ermittlungsrichter zu vernehmen, bevor er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht: Der Ermittlungsrichter könnte entgegen § 252 StPO vernommen werden. Auch in diesem Fall gingen wir Ermittlungsmöglichkeiten durch, wobei es vor allem auf Kreativität ankam.

Viel Erfolg!