Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin vom Februar 2020

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im Februar 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 7,14
Aktenvortrag 14
Zivilrecht 12
Strafrecht 11
Öffentliches Recht 16
Endpunkte 9,64
Endnote 9,64

Zur Sache:

Prüfungsthemen: BGB AT, BT, Sachenrecht, Zivilprozessrecht

Paragraphen: §929 BGB, §1004 BGB, §164 BGB, §688 ZPO, §68 ZPO

Prüfungsgespräch: Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin händigte uns zu Beginn der Prüfung einen einseitigen Fall aus, den sie für uns erstellt hatte.
In dem Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die von ihrer Arbeitgeberin einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen hatte, inklusive Navigationsgerät. Es wurde zudem eine Absprache dahingehend getroffen, dass die Arbeitnehmerin den Dienstwagen betanken könne und die Rechnungen dann bei der Arbeitgeberin einreichen könne zwecks Kostenerstattung. Die Arbeitnehmerin tankte mit dem Dienstwagen kurze Zeit später, ohne jedoch dafür bezahlen zu wollen / können. Der Tankstelleninhaber behielt daraufhin das Navigationsgerät für sich. Die Arbeitgeberin wandte sich dann an den Tankstelleninhaber und verlangte das Navigationsgerät heraus. Der Tankstelleninhaber verweigerte die Herausgabe und gab an, das Gerät auf eBay verkaufen zu wollen, wenn die Arbeitgeberin ihm nicht den Preis für das von der Arbeitnehmerin getankte Benzin bezahle.
Zuerst sollten die möglichen Anspruchsverhältnisse zwischen den verschiedenen Beteiligten herausgearbeitet werden.
Wir fingen mit der Prüfung von Ansprüchen des Tankstelleninhabers gegen die Arbeitgeberin an. KV gem. § 433 BGB zustande gekommen – aber zwischen welchen Parteien? Getankt hat ja die Arbeitnehmerin – als Stellvertreterin i.S.d. § 164 BGB für Arbeitgeberin? Hier sind wir auf das Offenkundigkeitsprinzip und das Geschäft für den, den es angeht, zu sprechen gekommen. Im Ergebnis haben wir eine Vertretungsmacht seitens der Arbeitnehmerin hier abgelehnt.
Dann prüften wir eventuelle Ansprüche der Tankstelleninhaberin gegen die Arbeitnehmerin.
Unzweifelhaft Anspruch auf KP-Zahlung aus § 433 II BGB. Dann machten wir einen kleinen Exkurs ins Mahnverfahren (zuständiges Gericht, wer entscheidet darüber, was wird geprüft im Mahnverfahren, ist PKH möglich im Mahnverfahren?).
Es schloss sich die Prüfung von Ansprüchen der Arbeitnehmerin gegen die Arbeitgeberin an. Es wurde kurz ein Anspruch auf Freistellung diskutiert, gerichtet auf den Ersatz von Aufwendungen.
Es wurde kurz die Nebeninterventionswirkung diskutiert (§ 68 ZPO).
Dann ging es um Herausgabeansprüche der Arbeitgeberin gegen den Tankstelleninhaber in Bezug auf das Navigationsgerät. Vindikationslage – Recht zum Besitz? Hier ging es um ein mögliches gesetzliches / rechtsgeschäftliches Pfandrecht des Tankstelleninhabers (gutgläubiger Erwerb?).
Dann wurde gefragt, was die Arbeitgeberin unternehmen könne, um den drohenden Verkauf des Navigationsgeräts auf eBay zu verhindern. Antwort: Untersagungsverfügung, § 935 ZPO, wegen eines möglichen Anspruchs aus § 1004 BGB. Hier wurde dann ein kleiner Exkurs in den einstweiligen Rechtsschutz gemacht (Verfügungsgrund, Verfügungsanspruch). Dann wurde eine Duldungspflicht aufgrund eines Pfandrechts geprüft. Es wurde erneut festgestellt, dass zwar seitens des Tankstelleninhabers ein Pfandrecht entstanden ist, dass dieses allerdings nur zu einem Verkauf i.R. einer öffentlichen Versteigerung ermächtigt, nicht jedoch auf eBay.
Der Fall wurde abgewandelt: der Tankstelleninhaber hat Verwendungen auf das Navigationsgerät getätigt, nämlich dessen Akku ausgetauscht – Unterschied notwendige / nützliche Verwendungen?
Ansprüche aus EBV. Dann wurde gefragt, wie diese Ansprüche im Prozess geltend gemacht werden könnten. ZBR. Dann wurde auch die Aufrechnung und die Widerklage diskutiert (warum warum erhöht sie den Gebührenstreitwert?). Zuletzt wurde über den zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff diskutiert.