Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Januar 2025

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

6,33

Endnote

6,33

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Saarländische Landesverfassung, Polizeirecht, Verwaltungsprozessrecht

Paragraphen: §1 LVwVfG, §8 PolG, §17 PolG, §85 PolG, §113 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung begann mit Fragen zur saarländischen Landesverfassung, v.a. zu deren Entstehung und den darin verankerten Verfassungsprinzipien (mit Beispielen) und wo diese normiert seien. Anschließend stellte Frau Peitz allgemeine Fragen zum Verwaltungsrecht, insb. zu den Unterschieden auf Landes- und Bundesebene, z.B. fragte sie, warum Landesbehörden einen Bundesverwaltungsakt ausführen dürften und wo dies geschrieben stünde. Die Fragen in diesem Teil waren keine klassischen Lehrbuchfragen, sondern zielten eher darauf ab, zu zeigen, wo bestimmte Dinge, die man als selbstverständlich ansieht, normiert sind. Danach prüfte sie Polizeirecht. Zuerst ging es allgemein um die Organisationsstruktur der Polizeibehörden, um den Unterschied zwischen Polizeiverwaltungs- und -Vollzugs Behörden und wann wer tätig werden darf. Danach sollten wir die Tatbestandsmerkmale der Generalklausel definieren und die typischen Probleme kurz erläutern sowie die verschiedenen Gefahrbegriffe darstellen, ihre Unterschiede erklären und aufzeigen, in welcher Weise sie zum Eingreifen berechtigen. (Z.B. reicht ein Gefahrenverdacht zum Eingreifen nicht aus, bei der Putativgefahr ist der Eingriff rechtswidrig etc.) Schließlich gab sie uns folgenden Fall vor: Bei einem Fußballspiel des FCS wurden aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre Einlasskontrollen mit gezielten Taschenkontrollen durchgeführt. Bei Fan A wird ein Feuerwerkskörper gefunden, den die Polizei direkt sicherstellt. A möchte sich dagegen wehren und behauptet, das Vorgehen sei rechtswidrig gewesen, da er die Fackel nicht im Stadion zünden wollte, sondern erst bei einer Feier danach. Wir sollten nun die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns prüfen, dabei ging es v.a. um die VA-Qualität der Maßnahme und die Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr. Als letztes wollte Frau Peitz wissen, wie sich A gegen die Durchsuchung & Sicherstellung wehren könne.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Januar 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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