Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Bayern vom Mai 2025

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

9,5

Endnote

9,66

Endnote 1. Examen

5,85

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Koalitionsvertrag

 Paragraphen: §30 AO, §87a AO, §7 EStG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Ihre Prüfung begann die Prüferin mit dem Steuergeheimnis aus § 30 AO und fragte dann auch noch, wo sich hierzu eine Regelung in der BRAO befinden würde. Die richtige Antwort war sodann § 36 Abs. 2, Abs. 3 BRAO. Sodann fragte sich noch, was denn am 31.05.2025 für ein wichtiges Datum sei. Da die anderen Prüflinge keine Ahnung hatten, antwortete ich richtigerweise, dass an diesem Tag nach § 149 Abs. 3 AO in Verbindung mit Art. 96 EGAO die Steuerberater die Einkommenssteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 abzugeben haben. Mich fragte sie dann noch, ob der Rechtsanwalt mit dem Finanzamt mittels beA kommunizieren könne. Ich verneinte dies richtigerweise und verwies auf § 87a Abs. 1 S. 2 AO. Sodann fragte sie, warum der Rechtsanwalt nicht über das beA kommunizieren dürfe, sondern Elster nutzen müsse. Die richtige Antwort wäre gewesen, weil Elster sicherer ist. Relativ lange hielten wir uns bei einem aktuellen Geschehen in ihrem Finanzamt auf: Sie wies zunächst daraufhin, dass das ganze nichts mit Steuerrecht zu tun hätte. Sodann schilderte sie, dass vergangene Woche eine Klage des Verwaltungsgerichts bei ihr einging, und wir sollten alle raten, was diese Klage zum Gegenstand hatte. An die genaue Antwort kann ich mich leider auch nicht mehr erinnern. Sodann ging es noch um die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Regensburg und um das Vorverfahren, welches in Bayern entbehrlich ist. Im Anschluss fragte sie noch jeden von uns, was uns denn für einkommenssteuerrechtliche Themen im Koalitionsvertrag einfallen würden. Es wurden die Kilometerpauschale von 0,38 EUR ab dem 01.01.2026, die Aktivrente, der Investitionsbooster (degressive Sofortabschreibung in Höhe von 30% von 2025 bis 2027) und die Verkleinerung der Schere zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag genannt. Auf die einzelnen Vorhaben wurde noch etwas intensiver eingegangen. Sie fragte dann noch, ob eine Zwangsversteigerung unter § 23 Abs. 1 EStG fallen würde. Sie bejahte dies und verwies anschließend auf ein neues BFH-Urteil. Zuletzt fragte sie uns noch, was denn mit der geplanten Arbeitstagepauschale gemeint sein würde. Hier wollte sie nur Ideen hören, da es noch keine genauen Informationen gibt. Abschließend sei gesagt, dass es sich jedenfalls lohnt die aktuelle Rechtsprechung und aktuelle (politische) Themen im Auge zu behalten. Diese prüft sie fast ausnahmslos ab.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom Mai 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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