Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
11 |
Endnote |
12 |
Zur Sache:
Prüfungststoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Einstweiliger Rechtsschutz, öffentliches Sachenrecht, Wegerecht
Paragraphen: §80 VwGO
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer hat einen aktuellen Fall mitgebracht, in dem es um ein Café in Hamburg ging. Dort wurden bei gutem Wetter auch im Außenbereich Tische aufgestellt. Während für einen bestimmten Bereich eine Sondernutzungserlaubnis vorlag, stellten einige Gäste bei hohem Andrang einige Stühle auch zusätzlich von außen vor die Fensterfront des Cafés, obwohl für diesen Bereich keine Sondernutzungserlaubnis vorlag. Gefragt wurde daraufhin zum Einstieg, was die Wegeaufsichtsbehörde nun tun könne, um dagegen vorzugehen. Wir begannen somit mit der Prüfung der §§ 60, 61 HWG und analysierten zunächst anhand des Wortlauts, bei welcher Vorschrift es sich um ein taugliche Ermächtigungsgrundlage zum Einschreiten handelte, und grenzten diese von der bloßen Beseitigungspflicht ab. Daraufhin grenzten wir den Gemeingebrauch nach § 16 HWG vom Sondergebrauch gem. § 19 HWG ab, sprachen über die Grundlagen des öffentlichen Sachenrechts, insbesondere die Widmung, im Allgemeinen und argumentierten viel am Fall. Darauf aufbauend sprachen wir über den einstweiligen Rechtsschutz gem. § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO, erörterten das Regel-Ausnahme-Verhältnis des Suspensiveffekts sowie die formellen Voraussetzungen der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit und wendeten beides auf den Fall an. Abschließend schilderte der Prüfer noch eine Abwandlung des Falls, bei der zwar keine Stühle mehr zusätzlich in den Bereich gestellt wurden, die Café-Besucher sich aber auf die Fensterbänke setzten. Erneut diskutierten wir anhand dieses Falles den Gemein- im Vergleich zum Sondergebrauch. Dann war die Prüfung auch schon vorbei.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg vom Juli 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.