Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
7,55 |
Endnote |
7,28 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Gewerbeuntersagung, Widerspruch, Verwaltungsakt, einstweiliger Rechtsschutz. Ermächtigungsgrundlagen und Vorbehalt des Gesetzes, Berufsfreiheit im GG.
Paragraphen: §80 VwGO, §123 VwVG, §35VwVG, §35 GewO
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu
Prüfungsgespräch:
Die Prüfung begann und sie erzählte vom D, der in der Stadt ein Internet-Café eröffnete. Dieses Café befindet sich in einem gefährlichen Drogen-Hotspot. In dem Café treffen sich oft Menschen, die mit der Drogenszene viel zu tun haben. Die Klientel benutzt die Räumlichkeiten des Internet-Cafés, um Drogengeschäfte abzuschließen. D hat die Polizei darüber aufmerksam gemacht und hat wohl ständig versucht, die kriminellen Kunden aus seinem Laden zu vertreiben, insbesondere durch Hausverbote etc. Ich meine, sie hätte gesagt, dass die Wohnung des D auch durchsucht wurde und dort Kokain und Amphetamin gefunden wurde. Ich bin mir darüber aber nicht mehr ganz sicher. Nach gewerberechtlicher Anhörung, wonach der D alles getan hat, hat die Behörde dem D untersagt, das Café weiter zu betreiben. Es wurde hierüber die sofortige Vollziehung angeordnet. Der D wendet sich nun an uns und fragt nach seinen Handlungsmöglichkeiten und Erfolgschancen. Da fragte mich die Prüferin, was ich als Anwältin dem D raten würde und was man tun könnte. Ich meinte, dass man Widerspruch einlegen könnte, dann Anfechtungsklage erheben könnte oder im Rahmen des Eilrechtsschutzes einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen könnte. Sie ging auf den Widerspruch ein und fragte uns nach den grundsätzlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise die Statthaftigkeit, etc. Wir kamen auch auf den Verwaltungsakt zu sprechen und über den Vorbehalt des Gesetzes, welches als Prinzip im Grundgesetz verankert ist. Anschließend gingen wir dann über auf die Voraussetzungen für den Antrag nach § 80 VwGO. Ehrlicherweise war der Übergang nicht ganz flüssig, vielmehr kam uns alles ein wenig chaotisch vor, aber im Großen und Ganzen haben wir alles so weit hinbekommen. Wir redeten über die fehlende gesonderte Begründung bezüglich der sofortigen Vollziehung, die notwendig ist. Ebenso darüber, welche Art von Antrag hier gestellt werden müsste, wann der Antrag begründet ist und wie die Erfolgschancen des D stehen. Wir schnitten an, welches Grundrecht des D tangiert wäre. Die Zeit war zu schnell um, aber wir haben grob gesagt, dass der D keinen Erfolg haben wird mit seinem Widerspruch.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz vom Juli 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.