Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
|
Kandidat |
1 |
|
Endpunkte |
4,5 |
|
Endnote |
5,4 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Methodenlehre, Auslegung, Zuständigkeiten nach GVG
Paragraphen: §23 GVG
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer hatte einen Sachverhalt umgedreht ausgeteilt. Zu Beginn wollte er jedoch zunächst von allen Prüflingen etwas zur Methodenlehre hören. Jeder Kandidat musste eine Auslegungsmethode benennen und erläutern. Dies nahmen einige Zeit in Anspruch. Nachdem wir die Auslegungsmethoden abgehakt hatten, durften wir den Zettel umdrehen. Auf diesem waren sehr viele kurze Sachverhalte abgedruckt. Der Prüfer nannte uns eine Nummer und ein Kandidat sollte den Sachverhalt vorlesen. Der Sachverhalt war etwas verwirrend und ich musste ihn mehrmals lesen, um ihn einigermaßen zu verstehen. Es ging um zwei Mitbewohner. Einer der Mitbewohner war Hauptmieter, der andere wohnte zur Untermiete. Vom Untermieter wurde ein Darlehensvertrag abgeschlossen, der auch dem Hauptmieter zugutekommen sollte. Die kosten aus dem Darlehensvertrag wurden allein vom Untermieter getragen, dafür wurde die Miete, die an den Hauptmieter zu zahlen war, um 50 Euro monatlich verringert. Als der Untermieter irgendwann auszog, wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Darin war eine Passage die ungefähr wie folgt lautete: Der Hauptmieter verpflichtet sich 50 Euro bis einschließlich Januar zu zahlen. Danach folgte die Frage, ob der Untermieter 250 Euro vom Hauptmieter verlangen kann. Ich habe den Fall leider immer noch nicht ganz durchblickt, meinen Mitkandidaten ging es, soweit ich weiß, ähnlich. Als wir in die Prüfung einstiegen, fragte der Prüfer zunächst nach der allgemeine Prüfungsreihenfolge von Ansprüchen im Zivilrecht, also vertraglich, Vertragsähnlich… Wir stellten daraufhin fest, dass wir vertragliche Ansprüche prüfen mussten. Hier verlief die Prüfung etwas holprig, da wir nicht so recht wussten, worauf der Prüfer hinauswollte. Es ging ihm nämlich nicht um die Prüfung irgendwelcher Anspruchsgrundlagen, sondern um die Auslegung der Vertragspassage in Anknüpfung an den Beginn des Prüfungsgesprächs. Hier ging es dann etwas durcheinander, jeder sollte die Passage einmal auslegen und eine strukturierte Prüfung fand nicht wirklich statt. Nachdem dann alle die Passage einmal ausgelegt hatten machten wir nicht mit dem Fall weiter, sondern gingen noch zu einem weiteren kleinen Fall. Hier ging es um die Zuständigkeiten der Gerichte nach dem GVG. Ein Kläger wollte eine Forderung in Höhe von 3000 Euro aus einem Kaufvertrag und 6000 Euro aus einem Mietverhältnis einklagen. Hier wollte der Prüfer auf den § 23 GVG hinaus. Es wurden noch ein paar allgemeine Fragen zur Zuständigkeit der Zivilgerichte gestellt, an diese kann ich mich leider nicht mehr genau erinnern. Der Prüfer war wirklich extrem nett und hat auch sehr versucht zu helfen, wo er konnte, jedoch waren wir alle noch etwas nervös und haben uns in der Prüfung insgesamt nicht mit Ruhm bekleckert, sodass leider kein richtiger Prüfungsfluss entstanden ist. Allerdings war oft auch nicht wirklich klar, worauf er hinauswollte und in welche Richtung wir prüfen sollten. Für die Vorbereitung bei ihm kann ich auf jeden Fall empfehlen sich noch einmal mit der Methodenlehre und den Auslegungsmethoden vertraut zu machen. Er hat dazu auch einen Aufsatz in der Zeitschrift ad Legendum veröffentlicht den man über seine Lehrstuhlseite finden kann.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom Oktober 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

