Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hamburg vom September 2025

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

6,88

Endnote

8,95

Endnote 1. Examen

5,31

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Nutzungsentschädigung, Leasing, Berufung, Besetzung Kammer, Tenorierung

 Paragraphen: §511 ZPO, §708 ZPO, §546a BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reinefolge ein

Prüfungsgespräch:

Zunächst teilte der Prüfer einen Sachverhalt mit folgendem Fall aus: Der Kläger hat einen Leasing Vertrag mit der Beklagten über einen Bagger geschlossen zu Raten von 5k monatlich. Am Ende der Laufzeit wollte er den Bagger zu 8k erwerben. Diese zahlte er auch. Der Leasinggeber veräußerte dann aber an den Hersteller unter Eigentumsvorbehalt. Der Hersteller zahlte zunächst nicht, dann aber am Ende nach Mahnung doch. Dann trat der Leasinggeber vom KV mit dem Hersteller zurück. Der Kläger verlangt seine 8k zurück. Der Leasinggeber rechnet auf mit Aufwendungsersatz i.H.v. 40k (Bagger verblieb während der gesamten Zeit beim Kläger, also 8 x 5k monatlich). Das LG bejahte den Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der 8k, aber bejahte auch die Aufrechnung. Erfolgsaussichten Berufung? Zunächst wurde nach der Tenorierung gefragt (Klageabweisung wegen erfolgreicher Aufrechnung, Kosten beim Kläger, Vorl. Vollstreckbarkeit der Kosten nach § 708 Nr. 11). Dann fragte er danach, wo man denn nach den Kosten schauen würde und um was für Kosten es hier geht (RVG wegen RA-Kosten des Bekl., dieser hatte ja keine Gerichtskosten zu zahlen). Dann ging es um die Berechnung und was für Kosten der Anwalt verlangen könnte (1,2 Gebühr/ Im weiteren Verlauf fragte er nach den allgemeinen Voraussetzungen der Berufung, Instanzenzug und Besetzung der Kammer beim OLG. Materiell ging es um die AGL für die geltend gemachte Nutzungsentschädigung des Leasinggebers (546a BGB), insbesondere um die Frage, ob darin, dass der Kläger den Bagger behalten hat, ein Vorenthalten i.S.d. Norm zu verstehen ist. Dann dogmatisch darum, was hier eigentlich geschützt werden sollte (Eigentum/Nutzungsrecht/wirtschaftliche Verwertbarkeit). Der Prüfer musste den Fall mehrmals wieder erklären, das hat die Prüfung erschwert.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg vom September 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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