Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
7,5 |
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Endnote |
9,0 |
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer prüfte uns als Vorsitzender der Prüfungskommission als letztes im Zivilrecht. Er schilderte zunächst einen kurzen Sachverhalt, den es mitzuschreiben galt. Die Eheleute E gaben einer Freundin F ihr Auto. Die F wollte benötigte dieses für eine Fahrt zu ihrer Arbeitsstätte. Dabei wurde vereinbart, dass das Auto noch am selben Tag zurückgebracht werden sollte. Die F verunfallte jedoch mit dem Fahrzeug, wobei es zu einem wirtschaftlichen (Total-) Schaden in Höhe von 5.000,00 € kam. Zu prüfen seien etwaige Ansprüche der E gegen die F. Nachfolgend fragte uns der Prüfer zunächst welche Vorschriften hier in Betracht kommen könnten. Während der gesamten Prüfung sprang er dabei zwischen den Prüflingen hin und her, gab einem aber durchaus Zeit, Gedanken zu Ende zu führen. Dabei wurde bereits andiskutiert, dass es darauf ankomme, ob hier ein vertragliches Schuldverhältnis zwischen den E und F bestand. Genannt wurden als mögliche Vorschriften hier aber zunächst die §§ 280 ff. BGB und als mögliches Schuldverhältnis die Leihe gemäß den §§ 598 ff. BGB. Zunächst prüften wir die Voraussetzungen des § 280 I BGB. Hierbei wurde Wert auf eine genaue und stringente Prüfung gelegt. Man sollte es m. E. unbedingt vermeiden, bei diesem Prüfer sofort auf ein etwaiges Problem zu springen, ohne notwendige Punkte vorher (ggf. durchaus in angemessener Kürze) angesprochen zu haben. Wir prüften folglich zunächst ob hier ein Schuldverhältnis in Form der Leihe vorlag. Insbesondere diskutiert wurde hierbei, ob überhaupt ein Rechtsbindungswille bestand. Dies wurde aber angesichts der Gesamtumstände (Auto nur zur Nutzung für die Arbeit, hoher wirtschaftlicher Wert) bejaht. Auch die weiteren Voraussetzungen wurden durchgeprüft. Im weiteren Verlauf ging es noch um das Verhältnis zwischen den §§ 280 und 281 BGB, eine kurze Abwandlung bei der die Verjährung zu prüfen war und einen kurzen Ausflug ins Versicherungsrecht (Kfz-Haftpflicht).
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW vom Oktober 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

