Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen von Dezember 2025

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

7,25

Endnote

8,28

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Kaufvertrag, Untergang der Kaufsache & Folgen für den Kaufpreiszahlungsanspruch, Historische Entstehung des BGB

Paragraphen: §433 BGB, §326 BGB, §275 BGB, §293 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer brachte in der Prüfung mehrere kleinere Sachverhalte mit, zu denen er zunächst mitteilte, dass sein Ziel nicht ist, alle durchzubringen, sondern dass wir einfach mal schauen werden, wie gut wir durchkommen. Es herrschte also kein Zeitdruck und man konnte seine Antworten durchdenken, sauber formulieren und auch begründen. Er begann mit derjenigen, die am alphabetischen Ende des Tisches saß. Wir starteten mit einem Fall, dessen Schwerpunkt im allgemeinen Schuldrecht liegt. Es ging um einen Kaufvertrag zwischen zwei Parteien, die die Lieferung von Kartoffeln zu einem festgesetzten Liefertermin vereinbarten. Als der Verkäufer dem Käufer die Kartoffeln an dessen Wohnort anbot, war der Käufer nicht anzutreffen. Der Verkäufer wartete eine Minute und ging dann wieder. Der Käufer kam mit einem E-Scooter an gebrettert, erschreckte den Verkäufer, sodass dieser die Kartoffeln fallen ließ, woraufhin die Kartoffeln untergingen. Der Verkäufer begehrte weiterhin die Kaufpreiszahlung i.H.v. 10€. Die §§ 434 ff. waren ausgeschlossen. Wir starteten zunächst mit der Findung der richtigen Anspruchsgrundlage, § 433 II. Es wurde kurz festgestellt, dass die Parteien einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen haben. Im nächsten Schritt musste festgestellt werden, dass der Anspruch nach § 326 II 1 1.Fall untergegangen sein könnte. Der Prüfer wollte dann die genauen Voraussetzungen durchgehen, wobei der Schwerpunkt hier auf der Konkretisierung der Bringschuld nach § 243 II und der Rechtsfolgen dessen lag. Dabei lag er viel Wert auf die technisch richtige Bezeichnung der einzelnen Schritte im gesamten Vorgang. Anschließend wollte der Prüfer noch hören, dass auch ein Fall des Gläubigerverzuges nach den §§ 293 ff. i.S.d. § 326 II 1 2. Fall vorliegen könnte, welcher dann auch detailliert durchgeprüft wurde. Anschließend wurde eine Variante des Falles geprüft, in der sich der Käufer und Verkäufer nicht darauf einigen konnten, wann die Kaufpreiszahlung zu erfolgen hat, sodass sie ohne Einigung das Gespräch beendeten. Anschließend ging die Kaufsache unter. Auch hier war nach der Kaufpreiszahlung gefragt. Der Prüfer legte dabei Wert darauf, die Unterschiede zum Ausgangsfall herauszuarbeiten, die sich im Rahmen des §§ 293 ff. lagen. In der letzten viertel Stunde kamen die rechtshistorischen Fragen zur Entstehung des BGB. Dabei bekam jede von uns eine Frage gestellt, wir konnten aber auch bei den Fragen der anderen aushelfen, wenn der Prüfer etwas genauer in die Materie reingehen wollte. Im Kern ging es um die Entstehungsgeschichte, die Einflüsse bei der Schaffung des BGB, aufkommende Probleme während der Schaffung oder etwa die Vergleichbarkeit des Aufbaus im BGB mit dem römischen Recht. Der Prüfer stellte seine Fragen dabei sehr verständlich und gab auch einige Hinweise. Wenn man mal nicht wusste, worauf er hinauswollte, versuchte er die Frage umzuformulieren und im Zweifel wurde die Frage auch ausdrücklich freigegeben.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen von Dezember 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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