Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Bayern vom November 2025

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

5,25

Endnote

6,7

Endnote 1. Examen

6,3

Zur Sache:

Prüfungsthemen: gerichtliches Verfahren, insbesondere Urteil und Beschluss, im Allgemeinen, Versammlungsrecht

 Paragraphen: §64 VwGO, §113 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reinefolge ein, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Der Einstieg erfolgte mit der Frage nach dem Aufbau eines Verwaltungsgerichtsurteils. Nach und nach wurden die Bestandteile genannt, die der Prüfer hören wollte: „Im Namen des Volkes“, Aktenzeichen, Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründe, Rechtsmittelbelehrung, Unterschrift sowie der Streitwertfestsetzungsbeschluss. Beim Tenor wurde auf die einzelnen Entscheidungen (Hauptsache, Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit, ggf. Zulassung der Berufung) eingegangen. Es wurde klargestellt, dass die Berufung im Verwaltungsprozess nur ausnahmsweise zuzulassen ist (§ 124 II VwGO). Es folgte ein Vergleich zwischen Beschluss und Urteil (z.B. „Im Namen des Volkes“ nur im Urteil, unterschiedliche Bezeichnung der Parteien, unterschiedliche Rechtsmittel, Berufsrichter vs. Schöffen). Kurz wurde auch der Gerichtsbescheid nach § 84 I VwGO thematisiert, wobei auf den Mündlichkeitsgrundsatz und mögliche Ausnahmen verwiesen wurde. Anschließend schilderte der Prüfer einen Fall zum Platzverweis bei einer Demonstration. Die Erfolgsaussichten der Klage wurden besprochen, wobei er Wert auf saubere Obersätze legte („Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist“). Bei der Zulässigkeit wurden Verwaltungsrechtsweg, statthafte Klageart (Fortsetzungsfeststellungsklage) und das Fortsetzungsfeststellungsinteresse (u.a. Rehabilitationsinteresse, Wiederholungsgefahr) behandelt. Zur Begründetheit wurde ein weiterer Obersatz verlangt. Es ging um die Frage, ob die Maßnahme auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage (Art. 16 PAG oder ggf. Versammlungsrecht) beruhte, wobei die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts diskutiert wurde. Aus Zeitgründen endete die Prüfung an dieser Stelle. Der Prüfer legte während der gesamten Prüfung großen Wert auf Struktur, Schemata und die Nennung der einschlägigen Paragrafen.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom November 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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