Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2026

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

11,11

Endnote

12,38

Endnote 1. Examen

10,88

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs; Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; Erschöpfung des Rechtswegs; Verfassungsbeschwerde

Paragraphen: §40 VwGO, §152 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Zu Beginn der Prüfung teilte der Prüfer uns einen Fall aus. Zusammengefasst handelte es sich um folgenden Sachverhalt: Der Landtag des Saarlandes (Ausschuss für Finanzen) möchte beim Innenministerium eine Anfrage stellen. Dieses hatte eine sog. Steuer-CD erworben und sollte nun Auskunft etwa über Namen und Anschrift der dort gelisteten Personen enthalten. Später wird dann die Anfrage begrenzt, es sollen nur noch solche Daten von Personen mitgeteilt werden, die etwa eine Selbstanzeige bei den Steuerbehörden vorgenommen hatten. Vor der Auskunftserteilung solle aber nochmal ein Schreiben an die Betroffenen mit Möglichkeit des Rechtsschutzes ergehen. Ein Betroffener fragt sich nun, ob er gegen die Auskunftserteilung vor dem VG vorgehen kann, er möchte die Unterlassung dieser und reicht beim VG einen Antrag im vorläufigen Rechtsschutz ein gegen den Ausschuss des Landtags des Saarlandes. Die Prüfung begann mit der Frage, wie man als Einzelrichter am VG, dem die Sache übertragen wurde nun vorgeht, ob man diese etwa wieder an die Kammer „zurückgeben“ könne. Dann war die Frage, was der Vorsitzende sodann übernehmen kann in der Bearbeitung der Akte. Dann prüften wir die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und kamen zu der Rechtsprechung des BVerwG, wonach es keiner doppelten Verfassungsunmittelbarkeit mehr bedürfe, Wir arbeiteten die Kriterien des Gerichts heraus und subsumierten. Es ging sodann darum, nachdem eine Beschwerde beim OVG gescheitert war (hier sollten wir herausarbeiten, dass das Rechtsschutzbedürfnis fehlt), ging es um die Frage der Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, hier war also mit den Landesnormen zu arbeiten. Zum Ende wurde kurz gegen das Ministerium ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch geprüft mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Februar 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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