Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Brandenburg vom März 2026

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

6,72

Endnote

8,2

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Baurecht, Nutzungsuntersagung, Innenbereich, Außenbereich

Paragraphen:  §34 BauGB, §35 BauGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Nachdem wir unseren Aktenvortrag im Öffentlichen Recht gehalten hatten, der ein unbekanntes Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts behandelte und prozessual in ein Eilrechtsverfahren eingebettet war, prüfte der Prüfer im anschließenden Gespräch ausschließlich Verwaltungsrecht – genauer gesagt Baurecht. Wie auch aus anderen Prüfungsprotokollen hervorgeht, liegt hier offenbar ein Prüfungsschwerpunkt von ihm. Zu Beginn schilderte der Prüfer einen längeren Fall, bei dem man beim Mitschreiben konzentriert bleiben musste, um nicht den Überblick zu verlieren. In dem Fall wollte eine Person im Außenbereich – was sich bereits aus der Schilderung deutlich ergab – auf einem ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb die Fassade eines alten Hauses erhalten und darin wohnen, ohne über eine Baugenehmigung zu verfügen. Der Prüfer fragte daraufhin nach der Ermächtigungsgrundlage für eine Nutzungsuntersagung (§ 80 Abs. 1 Satz 2 BGBBO; alle Prüfungsteilnehmenden kamen aus Brandenburg). Im weiteren Verlauf prüften wir den Fall lehrbuchartig durch: Besteht eine Baugenehmigungspflicht für das Vorhaben? Liegt das Grundstück im Innen- oder Außenbereich? Welche Voraussetzungen – formelle und materielle Illegalität – müssen für eine Nutzungsuntersagung vorliegen? An einer Stelle wollte der Prüfer zudem wissen, wo im BauGB die Vorschriften zur Landwirtschaft geregelt sind (§ 201 BauGB). Insgesamt kamen wir gut durch die Fallprüfung, was auch daran lag, dass der Fall keine prozessuale Einkleidung hatte. Der Prüfer prüft nicht streng der Reihe nach, sondern springt zwischen den Kandidaten hin und her und fragt dabei teils länger nach. Dadurch wirkt das Gespräch etwas weniger flüssig. Seine sachliche, eher nüchterne Art trägt ebenfalls nicht zu einer besonders lebendigen Prüfung bei. Positiv hervorzuheben ist, dass er sehr auf die Zeit achtet (insbesondere beim Aktenvortrag) und alle Prüflinge gleich lang befragt. Insgesamt ist das Prüfungsgespräch bei diesem Prüfer in Ordnung, sofern man sich auf seine Art einstellt – mitreißend ist es allerdings nicht.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Brandenburg vom März 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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