Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
8,20 |
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Endnote |
9,04 |
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Endnote 1. Examen |
7,58 |
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer teilte einen Fall aus, der wie folgt lautete: Der Taxiunternehmer T betreibt in München ein Taxigeschäft und unterhält dabei zehn Fahrzeuge, die in einem rollierenden System von zwanzig Fahrern benutzt werden. Student S, der seit drei Jahren Jura studiert, fährt nur sporadisch für T um sich nebenbei etwas Geld zu verdienen. Die Fahrzeiten werden dabei einvernehmlich eine Woche im Voraus festgelegt. S erhält als Entgelt 35% des tatsächlichen Umsatzes laut Taxameter. Am Morgen des 23. April 2026 fährt S seine Freundin F mit einem Taxi des T außerhalb seiner „Schicht“, ohne das Taxameter einzuschalten pauschal für 5€ zu ihrer Arbeitsstelle. Er stellte das Taxi auf einem freien Parkplatz an der öffentlichen Straße ab und begleitete F zu ihrem Arbeitsplatz. Als er 5 Minuten später zu dem Fahrzeug zurückkehrte, bemerkt er, dass nun ein E-Roller am Taxi lehnt. Durch einen (vermuteten) Aufprall des Rollers ist an der Beifahrertür ein Lackschaden entstanden. S „beichtet“ nach seiner zwischenzeitlich gefahrenen Schicht am Abend des 23. April 2026 nach Abgabe des Fahrzeugs bei T den Schaden. T ist außer sich, da seine Fahrzeuge zwar kaskoversichert sind, aber mit Selbstbeteiligung von 300€ pro Schadensfall. T verlangt von S den Schaden ersetzt und droht mit weiteren Konsequenzen. S seinerseits macht die Betreiberfirma B mit Sitz in Karlsruhe ausfindig, auf die der E-Roller als Elektrofahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zugelassen ist, und möchte sich bei dieser oder deren Haftpflichtversicherung oder dem Benutzer des E-Rollers schadlos halten. Schließlich sei allgemein bekannt, dass solche Roller häufig nicht vorschriftsmäßig abgestellt werden und oft deutlich schneller als 20 km/h fahren können. Mindestens müsste B ihm mitteilen, wer den Roller dort nicht sachgerecht abgestellt und vielleicht mutwillig das Taxi beschädigt habe. Jeder Prüfling sollte der Reihe nach einem Absatz analysieren. Der Prüfer begann rechts und arbeitete sich systematisch vor. Es lag kein festes Thema vor, der Schwerpunkt ruhte jedoch auf Arbeitsrecht. Fragen wurden nur zurückhaltend weitergereicht, falls Unklarheiten bestanden. Der Prüfer lenkte die Kandidaten gezielt, wenngleich teilweise unklar blieb, worauf genau abgezielt wurde. Die Prüfung verlief zähflüssig, da zwei Mitprüflinge die erwarteten Schlagwörter vermissten oder den Prüfungsgegenstand nicht erfassten. Beim ersten Absatz stand die Abgrenzung Dienstvertrag – Arbeitsvertrag im Zentrum; alle durften Vor- und Nachteile beider Typen nennen. Abschließend einigte man sich auf den Arbeitsvertrag, inklusive der Problematik des Umsatzanteils und ob S bei sporadischen Fahrten den Mindestlohn erreicht. Der zweite Absatz beleuchtete S’ Pflichtverletzung, primär als Vertragsverletzung aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 i.V.m. § 611a BGB. Ergänzend fiel das Deliktsrecht mit einer möglichen Unterlassung der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB an. Der Abschluss widmete sich spezifischen Schadensrechtsfragen, wobei ein Prüfling auf innerbetrieblichen Schadensausgleich fixiert blieb und ich klären durfte, warum dieser hier nicht greift. Zwischendurch fielen Einzelfragen wie: Woher stammt der Arbeitnehmerbegriff im BGB? Wo liegt der innerbetriebliche Schadensausgleich verankert? Wie wirkt sich eine Haftpflichtversicherung aus? Ist eine Selbstbeteiligung von 300 € für T nachteilig? Beim letzten Absatz blieb man oberflächlich; dem Prüfer war anzumerken, dass er den Fall vollständig durchleuchten wollte.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom April 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

