Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom Februar 2024

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

A veröffentlicht Videos in den sozialen Medien, in denen er von Gesprächen mit einer berühmten Person/Person des öffentlichen Lebens/Politiker (X) erzählt. Die Informationen, die er während dieser Gespräche erhalten hatte, waren alle vertraulich. Die Veröffentlichung enthält unter andre Schimpfwörter welche X gegenüber A in Bezug auf Dritte Personen des öffentlichen Lebens geäußert hatte. X wäre mit der Veröffentlichung nie einverstanden gewesen und ging auch nicht davon aus, dass das Gespräch bzw. Informationen daraus veröffentlicht, werden würden. A nutzte die Veröffentlichung, um für sich selbst Werbung zu machen. A wäre es jederzeit möglich gewesen die Videos auch wieder aus ihrem social Media Account zu löschen. X verlangt, dass die Videos gelöscht werden, zudem möchte er eine Entschädigung. X verstirbt nach der Veröffentlichung der Videos. Y wird Alleinerbe. Frage war, ob ein Anspruch auf Entschädigung auf den Erben übergegangen ist. Sofern dieser bereits vor dem Tod des X bestanden hatte.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2024 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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