Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Ein österreichischer Fachverlag klagt in Deutschland auf Zulassung seiner steuerrechtlichen Textsammlung als offizielles Hilfsmittel in der deutschen Steuerberaterprüfung, da die behördliche Ablehnung den Absatz im Vergleich zu deutschen Verlagen massiv behindert. Parallel erhebt die Republik Österreich direkt Klage gegen Deutschland vor dem EuGH, da die EU-Kommission im Vorverfahren nach drei Monaten keine Stellungnahme abgegeben hat. Im nationalen Verfahren war die Verpflichtungsklage statthaft, wobei das zentrale Problem die Klagebefugnis und die Grundrechtsberechtigung ausländischer EU-GmbHs bei Art. 12 I GG und Art. 3 I GG war. Hierbei sollte die BVerfG-Rechtsprechung zur Ausweitung des Grundrechtsschutzes auf EU-Bürger genannt werden wegen des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots. Im europarechtlichen Teil musste ein mitgliedstaatliches Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 259 AEUV geprüft werden, wobei im Rahmen der Zulässigkeit insbesondere auf das Erkennen des Ablaufs der 3-Monatsfrist für den Direktzugang zum EuGH der Kommission ankam. Materiell musste ein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 AEUV) oder Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) durch Erschwerung des Marktzugangs sowie Frage der Rechtfertigung durch die Eigenart des nationalen Prüfungswesens geprüft werden.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2026 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

