Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Bayern vom März 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2017 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Der Fall war wie folgt: Mutter M besuchte mit ihrer fünfjährigen Tochter T einen Baumarkt. Dieser Baumarkt hatte im Gebäude aber abseits der Verkaufsfläche einen kleinen Spielplatz zur Bespaßung der Kinder bereitgestellt. Dort ließ sich die Mutter zunächst nieder, während die Tochter sich auf dem Spielplatz vergnügte. Dies tat sie, indem sie auf sie auf einer Art Schaukel hin- und her schwenkte. Unter Schaukel war ein Haken. So kam es während des Spiels zu einer Verletzung der T durch diesen Haken. Gefragt war, wenn meine Erinnerung mich nicht täuscht, nach den Ansprüchen der Tochter gegen den Baumarkt. Meine Lösung der Klausur war augenscheinlich nicht mit höchstem Erfolg gekrönt, daher sind folgende Hinweise mit Vorsicht zu genießen. Ich habe einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter angenommen. Auf Rechtsfolgenseite stellte sich mE die Frage, ob T sich ein Verschulden der M zurechnen lassen musste nach 254 II. Des Weiteren stellte sich mW das Problem der gestörten Gesamtschuld. Neben schadensrechtlichen Fragen (Ersatzfähigkeit der Schäden der Mutter durch Krankenhausbesuch) gab es noch die Frage nach der prozessualen Zulässigkeit einer Feststellungsklage sowie einer Widerklage.

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