Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Bayern vom März 2023

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Die dritte Klausur des bayerischen Examens, also die letzte Zivilrechtsklausur, beschäftigte sich ausschließlich mit dem Erbrecht, was eher ein überraschendes Thema war angesichts dessen, dass Erbrecht nur noch in Grundzügen Prüfungsstoff ist. Die Klausur gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil der Klausur beschäftigte sich ganz klassisch mit der Bestimmung der Erbfolge. Besonderer Schwerpunkt lag in der Wirksamkeit der gewillkürten Erbfolge, denn der Erblasser hat auf einem DIN-A5-Zettel „seinen letzten Willen“ niedergeschrieben. Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge stellte sich dann unter anderem die Frage nach der Anfechtung im Erbrecht. Zuletzt galt es mit dem Problem umzugehen, dass sich nach Abfassung des Testaments, aber vor dem Erbfall, wesentliche Umstände geändert haben (im konkreten Fall war der Erbe nicht mehr mittellos wie angenommen, sondern hatte ein erhebliches Vermögen infolge eines Lottogewinns aufgebaut). Auch im Rahmen des zweiten Teils der Klausur, der sich in fünf Unteraufgaben gliederte, galt es zunächst die Erbfolge zu bestimmen und dabei die Testamentserrichtung und Auslegung näher zu beleuchten. Desweiteren wurde noch das Pflichtteilsrecht und insbesondere § 2325 BGB abgeprüft, wobei es den Prüflingen abverlangt wurde, einen konkreten Prozentsatz, allerdings keinen Betrag auszurechnen. Zuletzt stellte sich die Frage nach einem Vermächtnisanspruch ggü. dem Erben und einer Veräußerung des Vermächtnisgegenstands durch den Erblasser vor dem Erbfall. Es handelte sich um ein nicht allzu gängiges Thema, aber um eine dennoch machbare Klausur, sofern Grundkenntnisse im Erbrecht vorhanden sind.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2023 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.