Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Bayern vom März 2026

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausur hatte ihren Schwerpunkt im Schuldrecht und enthielt zusätzlich einen erbrechtlichen Teil. Im Zentrum stand die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zu prüfen war, ob ein Dritter, der nicht Vertragspartei war, aber bestimmungsgemäß mit der vertraglichen Leistung in Berührung kam, eigene vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen konnte. Dabei waren die klassischen Voraussetzungen – Leistungsnähe, Gläubigernähe bzw. Einbeziehungsinteresse, Erkennbarkeit für den Schuldner und Schutzbedürftigkeit des Dritten – darzustellen und auf den Sachverhalt anzuwenden. Abzugrenzen war die Konstruktion zudem vom echten Vertrag zugunsten Dritter nach § 328 BGB. Daneben enthielt der Sachverhalt gleich zwei AGB-Kontrollen: Vorformulierte Vertragsklauseln waren jeweils auf ihre wirksame Einbeziehung nach §§ 305 ff. BGB sowie auf ihre inhaltliche Wirksamkeit, insbesondere am Maßstab der Inhaltskontrolle des § 307 BGB, zu überprüfen; auch überraschende Klauseln und die Klauselverbote waren anzusprechen. Der letzte Aufgabenteil betraf das Erbrecht: Gefragt war nach der gesetzlichen Erbfolge in einer einfachen Konstellation. Hier waren die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB sowie das Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB einschließlich der sich daraus ergebenden Erbquoten darzustellen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mäet 2026 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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