Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
F und M leben kinderlos im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Nach Ms Tod im Januar 2024 findet Frieda einen handschriftlichen Brief, in dem M verfügt, dass zunächst F sein Erbe erhalten soll. Nach ihrem Tod soll E, ein dem Ehepaar sehr nahestehender junger Mann, erben. Für den Fall einer Wiederheirat von F soll der Nachlass jedoch sofort an E fallen. Zum Nachlass gehört ein Einfamilienhaus in Würzburg. F verkauft das Grundstück im März 2024 für 400.000 € an B, der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. B investiert anschließend in Renovierungen, er repariert das Dach, gestaltet den Garten um und baut später das Dachgeschoss für 80.000 € zu Wohnraum aus, wodurch der Grundstückswert um 100.000 € steigt. Nach F‘s Wiederheirat im Oktober 2024 erfährt E im Juli 2025 von den Umständen und fordert das Grundstück als sein Erbe zurück. Er meint, F habe es ohne seine Zustimmung und unter Wert verkauft. B hält sich dagegen für rechtmäßigen Eigentümer und verlangt Berücksichtigung seiner Investitionen. Da keine Einigung erzielt wird, verklagt E den B Anfang 2026 auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung. B reagiert nicht rechtzeitig auf die Klage, weshalb ein Versäumnisurteil gegen ihn ergeht. Dieses wird an seine frühere Geschäftsadresse zugestellt und von ihm erst verspätet entdeckt. Die Klausur behandelt daher sowohl die materiell-rechtliche Frage nach Es Anspruch auf Grundbuchberichtigung als auch die prozessuale Frage, ob B erfolgreich gegen das Versäumnisurteil vorgehen kann.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2026 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

