Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Bayern vom September 2021

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

In einem Bezirk in Niederbayern gab es eine Initiative zur Stärkung des kulturellen Lebens. Als Auftaktveranstaltung sollte ein Musikfestival im Landkreis Regen am 1. Mai 2022 stattfinden, das der musikalischen Vielfalt in der Region gewidmet war. Eine Vergütung für die Gruppen war nicht vorgesehen. Der Bezirkstag beschloss im Haushaltsplan für das Jahr 2021 ein Budget von 50000€ Für die Förderung der Veranstaltung durch Gewährung von Zuschüssen an die zum Musikfestival zugelassenen Musikgruppen. Es sollen die Förderrichtlinien des Bezirks gelten, die im Sachverhalt abgedruckt sind: „Musikgruppen, die zur Teilnahme an den geförderten Veranstaltungen zugelassen sind, können auf Antrag mit einem einmaligen nicht zurückzuzahlenden Betrag bis zu 500€ für Sachmittel und Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an geförderten Veranstaltungen entstehen können, gefördert werden. Die Höhe der Förderung im Einzelfall bemisst sich nach dem Umfang der Beteiligung an der geförderten Veranstaltung und der Höhe der anfallenden Aufwendungen für Sachmittel (Noten, Instrumente), sowie den Reisekosten. Die bayerische Rockband Iron Stones wurde im Juli 2021 antragsgemäß zu dem Festival zugelassen. Sie spielt bayerische und tschechische Rockmusik. Sie erhält auf Antrag einen Zuschuss für den Auftritt in Höhe von 300€ von dem mit einem Bandmitglied verfeindetem Bezirksheimpfleger. Zusätzlich wird der Band aufgegeben die Noten bei der Musikalienhandlung „Zwieslinger“ in Zwiesel zu beziehen, wo jedoch keine tschechischen Noten ausgegeben werden. Die Höhe der Förderung wird mit Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft begründet. Der Bandleader möchte gegen den Bescheid vorgehen. Insbesondere war hier im Bearbeitervermerk EU-Sekundärrecht, nicht jedoch EU-Primärrecht ausgeschlossen, sodass das AEUV zu prüfen war.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2021 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.