Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Berlin vom Oktober 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2017 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

V ist Vermieter. M mietet eine Wohnung für 310 monatlich von ihn. Laufzeit unbefristet, schriftlich. Vertrag vorformuliert, schon bei anderen Mietern benutzt. Das Bad funktioniert prima nur das Waschbecken ist alt und hässlich. Das steht so auch im Mietvertrag. M ist damit einverstanden. Dann entscheidet er sich doch das Waschbecken auszutauschen, u. a. weil seine Freundin F ziemlich pingelig ist. V ist einverstanden und lässt ihn noch vor Einzugstermin in die Wohnung damit er das macht. Das Waschbecken kostet 75 Euro.
Eines Tages ist M ist in einer Vorlesung während F in seiner Wohnung ist. Die ist da so 2-3 Nächte die Woche, sie hat aber eine eigene Wohnung. Sie stellt eine viel zu schwere Blumenvase auf ein von M ordentlich montiertes Regal und das Regal zerbricht. Dadurch wird Laminat und Wand großflächig zerkratzt, die Wand hat ausserdem viele Flecken. Den Schaden zu beseitigen würde 80 Euro kosten. M findet er kann dafür ja mal gar nichts und will von V den Schaden beseitigt haben. V denkt nicht mal dran und verweist auf den Mietvertrag, in dem steht, dass Mieter für Untermieter sowie alle Personen, die sich mit dem Willen des Mieters besuchen oder aufsuchen, haften muss. M findet das ziemlich blöd und mindert die Miete nachdem er mit seinem Jura-Studenten Kumpel geredet um 160 Euro.
1. Frage: Kann V Schadensersatz von M wegen der Wand und dem Laminat verlangen?
2. Frage: Kann V die (volle) Miete von M verlangen?
3. Frage: Kann M die 75 Euro für das Waschbecken von V verlangen?
4. Frage: M hat jetzt zwei Monate lang je 160 Euro nicht gezahlt. V kündigt außerordentlich und hilfsweise ordentlich. M kriegt Angst und zahlt. Kann V Herausgabe der Wohnung verlangen