Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Berlin vom Oktober 2018

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2018 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Es handelte sich um den allseits bekannten Fall aus dem öffentlichen Staatsrecht, in dem eine Oppositionsfraktion von der Bundesregierung Auskunft verlangt.
Die Fraktion möchte wissen, wie oft die deutsche Bahn bei bestimmten Strecken Verspätungen hat.
Die Bundesregierung verweigert die Auskunft mit folgenden Argumenten:
1. Die deutsche Bahn sei keine der Bundesregierung nachgeordnete Behörde.
2. Die Deutsche Bahn AG sei als Privatrechtliches Unternehmen auch nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung.
3. Selbst, wenn sie es wäre, stünden ihre Grundrechte der Veröffentlichung dieser Daten entgegen, da es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelten.
4. Die Informationen liegen der Bundesregierung gar nicht vor, sie müssten erst bei der Deutschen Bahn beschafft werden.
Zusatzfrage:
1. Hat der Bundespräsident ein materielles Prüfungsrecht im Gesetzgebungsverfahren.
2. Hat der Bundespräsident ein materielles Prüfungsrecht bezüglich Verstöße eines Gesetzes gegen europäisches Unionsrecht?