Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Berlin vom Oktober 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2020 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

A möchte eine Yoga-Matte des Typs “Flow“ kaufen, die überall beworben wird, um Yoga zu Hause zu praktizieren. Er hat dafür keine Zeit und bittet seinen Nachbarn N ihm eine Matte zu besorgen. N geht in das Sportgeschäft des V und fragt den Mitarbeiter M, wo er diese Matte findet. M rät ihn davon ab, die Matte des Typs “Flow“ zu kaufen und empfiehlt eine andere, des Typs “Namaste“, die wesentlich teurer, aber nach seinen Worten geeigneter für das Praktizieren zu Hause ist. M weiß, dass in Wirklichkeit beide Matten gleichwertig sind und gleich geeignet für das Praktizieren zu Hause. N weiß ganz genau, dass A ihn nur für den Kauf der Matte des Typs “Flow“ berechtigt hat, kauft aber trotzdem die andere Matte und vereinbart mit M, dass A das Geld an V überweist und dass V anschießend die Matte dann an A liefert.
Am nächsten Tag erfährt A davon und will kein Cent für die andere Matte zahlen. V verlangt Geld von N und N sagt, er sei keine Vertragspartei. Darüber hinaus es könne ja nicht sein, dass er von einem Mitarbeiter so hinters Licht geführt werde und dafür noch zahlen müsse.
Frage 1
Kann V von A oder von N die Zahlung verlangen?
Weiterhin möchte A den teuren Yoga-Kurs machen, aber hat dafür kein Geld. Da erinnert er sich daran, dass er dem F 8.000 Euro geliehen hat und F das Geld bis Ende Mai 2019 zurückzahlen musste. Er meldet sich bei F und dieser antwortet: “Das Geld kannst du vergessen, du kriegst nichts von mir, weil du dich nur wegen der Kohle bei mir meldest.“
A geht zur GbR R, um eine Rechtshilfe zu holen. Die GbR R besteht aus den Gesellschaftern X und Y. Die beiden sind laut Gesellschaftsvertrag einzeln ermächtigt, Mandanten anzunehmen und deren Geschäfte zu führen. X verklagt den F, das Landgericht weist die Klage fehlerhaft ab, weil es von der Verwirkung des Anspruchs ausgeht. X legt die Berufung einen Tag zu spät ein und diese wird als unzulässig abgewiesen. Das Urteil wird rechtskräftig.
A verlangt Schadensersatz von Y, dieser lehnt jegliche Ansprüche ab. A ist empört und zerstört vorsätzlich eine Vase im Wert von 1000 Euro. Er wird von der Kanzlei nicht verklagt. Y erklärt eine Aufrechnung, den Rest möchte er nicht zahlen.
Frage 2
Kann A die Zahlung von 8.000 Euro von Y verlangen?
Abwandlung
Unterstellen Sie, dass A einen Anspruch i.H.v. 8.000 Euro gegen die GbR hat. Kann er die Zahlung von X verlangen, wenn dieser noch vor der Verkündung des Urteils ausgeschieden ist?