Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Berlin vom Oktober 2025

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Der Person wurde die Erlaubnis zu ihrem Heilpraktikerberuf zurückgenommen. Sie will im einstweiligen Rechtsschutz dagegen vorgehen. Der sofortige Vollzug wurde angeordnet. In der Zulässigkeit musste problematisiert werden, ob vorher oder gleichzeitig Widerspruch eingelegt werden musste und ob vorher ein Antrag gestellt werden muss. In der Begründetheit musste dann die formelle Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung geprüft werden. Hier war problematisch, ob eine erneute Anhörung dafür nötig ist oder nicht. Danach musste in einer Interessenabwägung die Erfolgsaussicht in der Hauptsache geprüft werden. Als Ermächtigungsgrundlage galt der §7 der HeilprGVO, welcher abgedruckt war. In der formellen Rechtmäßigkeit gab es meiner Ansicht nach keine Probleme. In der materiellen Rechtmäßigkeit mussten die einzelnen Angaben der Person zur Unzuverlässigkeit ausgelegt werden. Besonders Art. 12 hat hier mit reingespielt. Die Entscheidung war am Ende ein Gebund ohne Ermessensspielraum. Meiner Ansicht nach war der Antrag zulässig, aber unbegründet. Als zweite Aufgabe wurde nach einer europarechtlichen Verletzung gefragt. Hier war die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV zu prüfen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2025 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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