Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Brandenburg vom April 2026

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausur beinhaltete die Frage nach einem Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks gegen eine GmbH. Ein Geschäftsführer schloss für die GmbH einen Kaufvertrag über ein Grundstück und bewilligte eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Anspruchstellers. Die GmbH veräußerte das Grundstück später weiter. Es war daher ein Anspruch auf Übereignung aus § 433 II BGB zu prüfen, wobei der Schwerpunkt auf dem Erlöschen des Anspruchs durch Unmöglichkeit gem. § 275 BGB lag. In diesem Rahmen war zu prüfen, ob eine wirksame Auflassungsvormerkung des Anspruchstellers bestand. Hierbei stellten sich gesellschafts- und handelsrechtliche Fragen, insb. war zu prüfen, ob der Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Vormerkungsbewilligung bereits abberufen war und ob darüber § 15 HGB hinweghilft. Weiterhin war nach Ansprüchen gegen den Zwischenerwerber gefragt (abzielend auf § 888 BGB). Im letzten Teil ging es um Fragen des allgemeinen Schuldrechts im Zusammenhang mit dem Kauf eines Kühlschranks. Dabei geriet der Käufer in Annahmeverzug und der Kühlschrank wurde bei der Lagerung in der Lagerhalle eines Dritten in Folge leicht fahrlässigen Verhaltens eines Gehilfen zerstört.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2026 im ersten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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