Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Hamburg vom Oktober 2022

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

In der ersten ZR Klausur ging es um um die Rechtsgebiete Erbrecht und Sachenrecht, im genaueren ein abgewandelter Bonifatius-Fall. Es sollten Herausgabeansprüche und Erlösherausgabeansprüche geprüft werden (§ 285 BGB, 816 BGB, 687 BGB ). Die zweite Klausur behandelte einen Parship-Vertrag, der widerrufen werden sollte (§§ 312g, 355, 356, BGB), wie auch eine Kündigung nach § 627 BGB, § 628 BGB. Dabei wurde die Hauptleistung, die Erstellung des Profils, bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden. Bei dem Widerruf sollte inzident noch eine AGB-Kontrolle geprüft werden. Die dritte Klausur behandelte Gesellschaft- und Handelsrechte Probleme mit Schadensersatzansprüchen und vor alle, § 377 HGB und KG Normen aus dem HGB. Es ging dabei um einen Schadensersatzanspruch aus § 437 Nr. 3, 280 I, III, 281; §§ 437 Nr. 3, 280 I, II, 241 II BGB und § 823. Diese Ansprüche erhoben die Gesellschafter und die KG-Gesellschaft gegen die Lieferantin, die mangelbehaftetes Holz lieferte. Ferner ging es um einen verlängerten Eigentumsvorbehalt und um eine Abtretung der Ansprüche, bei der Schadensersatzansprüche inzident geprüft wurden.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2022 im ersten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.