Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Hamburg vom Oktober 2023

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

A besitzt eine Dauerkarte, welche er von B erworben hat. A besucht ein Fußballspiel, bei diesem zündet er Pyrotechnik an, die er zuvor unbemerkt in das Stadion geschmuggelt hatte. Infolge der extremen Wärme- wie Rauchentwicklung erlitten mehrere Zuschauer leichte Verletzungen. Dieser Geschehensverlauf war von A nicht beabsichtigt worden. Stattdessen wollte er lediglich die Mannschaft unterstützen. Das Sportgericht des DFB untersucht den Vorfall und verhängt eine Verbandsstrafe gegen den Verein. Nach erfolgloser Ausschöpfung aller Rechtsbehelfe zahlt der Verein die Verbandsstrafe umgehend und verlangt die Summe nunmehr von B oder A vollständig ersetzt. A will diese jedoch nicht bezahlen, da die Verbandsstrafe nicht den einzelnen Zuschauer, sondern vielmehr den Verein sanktioniert und disziplinieren sollte. Er selber habe ja keinen Einfluss auf die Verhängung der Verbandsstrafe gehabt. Darüber hinaus seie es unbillig, ihn in Anspruch zu nehmen, da der Verein deutlich zahlungskräftiger sei und über andere finanzielle Mittel verfüge. Zudem konnte er die Verhängung der Verbandsstrafe nicht beeinflussen. Kann der Verein von A oder B Zahlung der Verbandsstrafe verlangen?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2023 im ersten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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