Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Hessen vom Februar 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2017 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Landwirt L hat Flurstücke 1 und 2 erworben. BLG Gesellschaft hat durch Fiktivgesetz Aufgabe den Grundstücksverkehr im landwirtschaftlichen Bereich zu überwachen. Im Kaufvertrag steht für BLG Wiederkaufsrecht von Dauer 20 Jahren, welches auch im Grundbuch eingetragen und durch Auflassungsvormerkung gesichert ist.
L will die Grundstücke dann 2015 verkaufen. BLG sagt, dann keine landwirtschaftliche Nutzung mehr, sodass Wiederkaufsrecht greift. BLG deutet jedoch am 10. Juni 2015 bei Zahlung von 80.000 Euro an, auf Wiederkaufsrecht zu verzichten. L liegt seit dem 5. Juni 2015 im Koma, so dass Ehefrau E am 12. Juni ohne Absprache mit L, aber denkt in seinem Sinne zu handeln, telefonisch Angebot abgibt. Betrag wird an BLG überwiesen, am 14. Juni 2015 erwacht L aus Koma. Ruft bei BLG an und meint Summe sei zu hoch, jedoch hätte er auch nicht anders gehandelt. Widerrufsrecht wird gelöscht.
Im Februar 2016 stellt sich heraus, dass Fiktivgesetz nicht auf L zutrifft.
L verlangt daher Rückzahlung der von ihm als Wertausgleich geleisteten 80.000 Euro von BLG, da Abrede zwischen BLG und F nicht wirksam. BLG meint beide Parteien Rechtsirrtum unterlegen und diese seien unbeachtlich.
Begründetheit des Rückzahlungsanspruch des L?