Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es handelte sich um einen Fall, der dem Compact-Verbot angelehnt war. Ein Verein (ob es sich dabei wirklich um einen Verein iSd Art. 9 GG handelte, war ein Problemschwerpunkt) bringt eine Zeitschrift heraus, die verschiedene rechtsextreme Inhalte veröffentlichte, die einzeln detailliert in der Klausur beschrieben wurden. Darunter waren etwa die kategoriale Unterscheidung zwischen „Bio-Deutschen“ und „Pass-Deutschen“, Forderungen nach verschiedenen Rechtsentzügen für Ausländer bzw. „Pass-Deutsche“ und viele weitere vergleichbare Inhalte. Dieser Verein wurde dann von der zuständigen Behörde auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Der Verein erhob daraufhin nach Beschreiten des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG gegen seine Auflösung. Problematisch war insb. das Prüfen der Vrs. des Art. 9 Abs. 2 GG, die Frage, ob diese Redaktion, die die Zeitschrift herausbrachte ein Verein i.S.d. GG ist und ob sich das Verbot nicht vielmehr in erster Linie gegen eine Meinung i.S.d. Art. 5 GG richtet und deshalb nicht eher Art. 5 GG statt Art. 9 GG Maßstab sein müsste.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2026 im ersten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

