Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom Oktober 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2016 im ersten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

In dem Fall der 2. Klausur im Öffentlichen Recht ging es um die rechtswidrige Weitergabe von Fraktionsgeldern an die eigene Partei.
Die N-Partei ist im Bundestag als Fraktion vertreten. In dieser Funktion erhält sie staatliche Mittel im Rahmen der Parlamentsfinanzierung nach Paragraph 50 ff. AbgG.
Die N-Partei erhält einen Teil dieser staatliche Mittel, um ihren Wahlkampf zu finanzieren. Es werden Flugblätter und Parteiplakate gedruckt. Auch werden Informationsveranstaltungen davon finanziert.
Die anderen Parteien fühlen sich in ihrer Chancengleichheit verletzt. Parteien, welche nicht im Bundestag vertreten sind, erhalten keine staatlichen Mittel im Rahmen der Parlamentsfinanzierung und verfügen daher im Wahlkampf nicht über die gleichen finanziellen Mittel wie die N-Partei.
In einem ausführlichen Gutachten sollte nun geprüft werden, ob und auf welcher Grundlage diese Gelder wieder zurückgefordert werden können. Ob die Rückforderung wie eine normale Subventionsrückforderung abläuft.
Auf die Vorschriften des AbgG wurde hingewiesen.

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