Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom Oktober 2018

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2018 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Es wurde der sogenannte „Lichter aus“- Fall geprüft.
K meldete beim zuständigen Polizeipräsidium eine öffentliche Versammlung mit dem Motto „E gegen die Islamisierung des Abendlandes“ an. Als Veranstalter benennt sie die Vereinigung „E – E gegen die Islamisierung des Abendlandes“. Sie sei verantwortliche Leiterin.
Daraufhin ließ der Oberbürgermeister der Stadt auf deren Internetseite einen Text veröffentlichen, indem er dazu ausruft die Lichter auszuschalten. Damit möchte er ein Zeichen gegen Intoleranz setzen.
Am Tag der Versammlung wird an markanten Gebäuden die Beleuchtung ausgeschaltet.
Anlässlich der Versammlung ruft der Oberbürgermeister alle Einwohnerinnen und Einwohner, örtliche Unternehmen und Geschäftsleute dazu auf, „Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus“ zu setzen und die Beleuchtung ihrer Gebäude (ausgenommen sicherheitsrelevante Lichter) am Abend der geplanten Versammlung auszuschalten.
Zudem bittet Oberbürgermeister O, sich der Gegendemonstration „E Bürgerinnen und Bürger für Demokratie und Vielfalt – mit Toleranz gegen Ausgrenzung und Hass“ anzuschließen. Diese startet ebenfalls am Tag der Demonstration.
Zudem sagt der Oberbürgermeister noch aus, dass das das richtige Signal sei und dass in der Stadt Platz für das Schüren dumpfer Ängste und Ressentiments ist. Denn sie sei eine weltoffene Stadt, in der jeder willkommen ist.
Die von K angemeldete Versammlung am angebenden Tag statt. Während ihrer Dauer wurde auf Veranlassung des Oberbürgermeisters die Beleuchtung öffentlicher Gebäude der Stadt ausgeschaltet.
Nach Abschluss der Versammlung erhebt K Klage gegen die Stadt und beantragt die Feststellung, dass die Einstellung der Erklärung „Lichter aus! E setzt Zeichen gegen Intoleranz“ und die Abschaltung der Beleuchtung an den öffentlichen Gebäuden rechtswidrig gewesen seien.
Wie wird das Verwaltungsgericht entscheiden?